Infor­mationen zur Krankenversicherung

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Studierende versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie an staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschulen eingeschrieben sind. Um an der HAW Hamburg immatrikuliert zu werden, musst du daher entweder gesetzlich krankenversichert sein oder dich von einer gesetzlichen Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Der Versicherungsstatus (gesetzlich versichert bzw. befreit) wird den Hochschulen von den gesetzlichen Krankenkassen über ein elektronisches Meldeverfahren übermittelt. Du musst daher nach Erhalt des Zulassungsbescheids so schnell wie möglich Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen und dich dort entweder studentisch versichern oder sich befreien lassen, damit dein Versicherungsstatus an die HAW Hamburg gemeldet wird.

Für die Mitteilung des Versicherungsstatus an die HAW Hamburg benötigen die Krankenkassen ggf.:

Die Absendernummer der HAW Hamburg lautet: H0000531
Die Betriebsnummer der HAW Hamburg lautet: 16711015  

 

Befreiung von der Versicherungspflicht

Wenn du durch die Einschreibung studentisch krankenversicherungspflichtig wirst, kannst du dich unter bestimmten Bedingungen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Meldung der Befreiung von der Versicherungspflicht kann durch jede gesetzliche Krankenkasse erfolgen.

  • Private Krankenversicherung: Wenn du (z.B. über eine Mitversicherung über die Eltern) privat krankenversichert bleiben möchtest, kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies gilt auch für beihilfeberechtigte Personen oder Personen, die freie Heilfürsorge bzw. Truppenversorgung genießen.

    Bitte nehme in diesem Fall Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenversicherung auf, damit eine Meldung über die Befreiung an die HAW Hamburg gesendet wird. Beachte bitte, dass die Beantragung der Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse nur innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn der Versicherungspflicht (Semesterbeginn) bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach dieser Frist ist bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums.
     
  • Über 30 Jahre alt: Wenn du über 30 Jahre alt bist, gilt für dich keine studentische Versicherungspflicht aufgrund der Einschreibung. Du kannst dich daher aufgrund deines Alters von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bitte nehme in diesem Fall Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenversicherung auf, damit eine Meldung über die Befreiung an die HAW Hamburg gesendet wird.
     
  • Europäische Krankenversicherung: Wenn du in einem anderen europäischen Land krankenversichert bist, kann dies die Versicherung in Deutschland ersetzen. Bitte nehme in diesem Fall Kontakt mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung auf, damit eine Meldung über die Befreiung an die HAW Hamburg gesendet wird.
    Informationen zur Beantragung für internationale Studierende finden sich hier.
     
  • Internationale Studierende: Du musst ab dem Beginn des Semesters versichert sein (ab dem 01.10. oder dem 01.04.). Wenn du später einreist, kannst du vorab eine Reisekrankenversicherung einreichen, die bis zu drei Monaten gültig sein kann. Sobald du nach Deutschland eingereist bist, musst du eine deutsche Krankenversicherung abschließen und beim Studierendensekretariat der HAW Hamburg einreichen. Spätestens drei Monate nach Semesterbeginn muss die deutsche Krankenversicherung beim Studierendensekretariat vorliegen; sonst droht die Exmatrikulation.
    Da dein Studierendenstatus die Grundlage für dein Aufenthaltsgenehmigung ist, kannst du bei einer Exmatrikulation deine Aufenthaltsgenehmigung verlierst. Bitte sorge dafür, dass du deine Beiträge immer rechtzeitig bezahlst, damit du deine Krankenversicherung nicht verlierst. Wenn du Probleme mit der Zahlung der Beiträge hast, spreche rechtzeitig mit deinem Anbieter, um nach Möglichkeiten zu schauen oder spreche mit dem International Office.

Das Merkblatt des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen zum Thema Krankenversicherungspflicht für Studierende findest du hier.
Außerdem stellt die Verbraucherzentrale  Informationen zur Verfügung.

 

Wechsel des Studiengangs
Wenn du aktuell an der HAW Hamburg eingeschrieben bist und nur den Studiengang wechselst, benötigst du keinen neuen Nachweis der Krankenversicherung, es sei denn, du hast mit dem Wechsel des Studiengangs auch deine Krankenversicherung gewechselt.