Im Rahmen der Begehung findet am Dienstag, 28. März von 9-10.30 Uhr in der Aula Berliner Tor 21 ein hochschulöffentlicher Termin mit Senatorin Katharina Fegebank, Mitgliedern des Präsidiums und Vertreter*innen des Hochschulrats sowie der Wissenschaftsbehörde statt, zu dem interessierte Hochschulangehörige herzlich eingeladen sind. Die Veranstaltung wird einen guten Überblick über das von Hochschule und Land gemeinsam getragenen Vorhaben bieten. Ein zahlreiches Erscheinen an diesem Termin signalisiert dem WR das hohe Interesse an diesem für die Weiterentwicklung der HAW Hamburg wichtigen Thema.
Bis vor Kurzem wurde das Promotionsrecht in Deutschland in der Regel nur staatlichen und teilweise privaten Universitäten verliehen. Promotionen an Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FHen/HAWen) konnten bislang ausschließlich über die sogenannte kooperative Promotion realisiert werden, bei der eine weitere promotionsberechtigte Hochschule, meistens eine Universität im In- oder Ausland eingebunden ist.
In den vergangenen Jahren haben in mehreren Bundesländern HAWen und FHen den Zugang zu einem eigenständigen Promotionsrecht in unterschiedlichen Ausgestaltungen erhalten. Die HAW Hamburg befindet sich ebenfalls seit einigen Jahren im Dialog mit der zuständigen Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg (BWFGB) hinsichtlich eines eigenständigen Promotionsrechts für ihre forschungsstarken Bereiche. Dieser Prozess hat in den vergangenen drei Jahren deutlich an Fahrt aufgenommen. Es wurde das Konzept einer Research School mit Promotionsprogrammen entwickelt und bereits die notwendigen Satzungen und Ordnungen entworfen. Die forschungsstarken Bereiche bilden dabei die Basis der Promotionsprogramme. Bei positiver Begutachtung durch den Wissenschaftsrat und nachfolgender Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes soll das Promotionsrecht für die Research School bzw. für die drei in ihr vertretenen Promotionsprogramme beim Land beantragt werden.
Im Herbst 2022 wurde ein umfassender Bericht an die Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats übersandt. In der nun stattfindenden Vor-Ort-Begehung soll der sogenannte „Selbstbericht“ mit Vor-Ort-Eindrücken und Gesprächen ergänzt werden. Die Erfahrung aus bisherigen Begutachtungen zeigt, dass die Begehung ein großes Gewicht im Hinblick auf das abschließende Gutachten hat. Das abschließende Gutachten des WR wird für Herbst 2023 erwartet.
Welche Bereiche das Promotionsrecht erhalten sollen
Die HAW Hamburg hat in einem breit angelegten hochschulinternen Beteiligungsverfahren drei mögliche Bereiche bzw. Promotionsprogramme identifiziert, für die sie das eigenständige Promotionsrecht beantragen wird. Diese sind:
Im hochschulöffentlichen Gespräch mit den Vertreter*innen der Hamburger Wissenschaftsbehörde, der Hochschulleitung sowie Vertreter*innen des Hochschulrats wird sich unter anderem auch Senatorin Katharina Fegebank zum angestrebten Promotionsrecht äußern. Anschließend stehen die anwesenden Vertreter*innen des Landes und der Hochschule der Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats Rede und Antwort. Interessierte Hochschulmitglieder sind eingeladen am Dienstag, 28. März 2023 von 9 bis 10:30 Uhr in die Aula Berliner Tor 21 zu kommen und der öffentlichen Anhörung zu folgen.
Mit der Vergabe eines eigenständigen Promotionsrechts erhöht die HAW Hamburg nicht nur die Sichtbarkeit der eigenen Forschungsleistung, sondern auch die Attraktivität als Arbeitgeberin für sehr gute Absolvent*innen, Nachwuchswissenschaftler*innen und Professor*innen und als Partnerin in wissenschaftlichen Kooperationen.
Dr. Linda Groß
Referentin des Vizepräsidenten für Forschung, Transfer und Internationales