Gute wissenschaftliche Praxis

In den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis geht es um die wesentlichen Funktionsbedingungen der Wissenschaft. Die Einhaltung, Kontrolle und Vermittlung dieser Standards ist Kernaufgabe der Wissenschaft.

Die in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis formulierten Bestimmungen sind Ausdruck der institutionellen Selbstverpflichtung der HAW Hamburg. Zugleich verpflichten sich damit alle wissenschaftlich tätigen Hochschulmitglieder und Hochschulangehörigen auf diese Grundsätze. Die wissenschaftliche Arbeit an der HAW Hamburg soll jederzeit in Übereinstimmung mit den Standards guter wissenschaftlicher Praxis erfolgen.

Bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und für Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten stehen die Ombudspersonen als vertrauliche Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie können jederzeit unabhängig von der Fakultätszugehörigkeit oder dem fachlichen Hintergrund angesprochen werden.

Forschende mit Fragen zur Veröffentlichung ihrer Arbeit können die Publikationsberatung des HIBS (Hochschul- und Informationsservice) in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus bietet das Promotionszentrum für kooperativ Promovierende der HAW Hamburg den verpflichtenden Kompakt-Workshop "Gute wissenschaftliche Praxis" an.

Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens

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Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens

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Ombudsman für die Wissenschaft

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