Abschlussarbeiten und Zeugnisdokumente
Bitte beachten Sie zur aktuellen Lage die FAQs auf der Startseite!
Abschlussarbeiten
Allgemeine Informationen
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Eine Abschlussarbeit kann frühestens beantragt werden, wenn alle Voraussetzungen der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung vorliegen.
Legen Sie den „Antrag auf Ausgabe einer Abschlussarbeit“ mit den Veröffentlichungserklärungen dem Erstgutachter, dem Zweitgutachter und danach dem Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) zur Unterschrift vor. Der PAV prüft den Titel und die Eignung der Gutachter und trägt ein verbindliches Beginndatum und Abgabedatum ein.
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 10 Wochen bzw. 8 Wochen für die Studiengänge Gesundheitswissenschaften und Ökotrophologie. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Wenn in dem Semester, in das die Bearbeitungszeit fällt, weitere Prüfungen abgelegt werden müssen, kann je nach Prüfungsbelastung die Bearbeitungszeit verlängert werden. Das Beginndatum ist in Absprache mit dem PAV maximal 4 Wochen zurückdatierbar.
Geben Sie den von Erst- und Zweitgutachtern, PAV und Ihnen unterschriebenen Antrag auf Ausgabe einer Abschlussarbeit, das Begleitblatt und, falls der Gutachter bisher noch nicht als Gutachter für die HAW tätig war, eine einfache Kopie des akademischen Abschlusses des externen Gutachters im Fakultätsservicebüro (FSB) ab. Anmeldungen mit externen Gutachtern ohne Nachweis eines akademischen Abschlusses können nicht angenommen werden.
Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrages eine Kopie der Anmeldung mit Ihren Abgabedaten per Post. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Thema Laufzettel.
Anträge
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Rechtliche Grundlagen zur Veröffentlichung von Abschlussarbeiten
Declaration of consent for publication of a final thesis
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Department Biotechnologie
- Biotechnologie Antrag Bachelor: Bitte generieren Sie den Antrag aus Ihrem myHAW-Account.
- Biotechnologie Antrag Master
- Biotechnology Application Master
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Department Gesundheitswissenschaften
- Gesundheitswissenschaften Antrag Bachelor
- Gesundheitswissenschaften Application Bachelor
- Health Sciences Master and Master of Puplic Health Application
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Für folgende Bachelor- und Masterstudiengänge nutzen Sie bitte diesen Antrag:
- Biomedical Engineering
- Food Science
- Gefahrenabwehr
- Medizintechnik
- Ökotrophologie
- Renewable Energy Systems
- Rettungsingenieurwesen
- Umwelttechnik
- Verfahrenstechnik
You can also use the english version of the application.
Titeländerung und Verlängerung des Abgabezeitraums
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Verlängerung des Abgabetermins
Sollten Sie während der Bearbeitung Ihrer Thesis erkranken, reichen Sie beim Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original ein (Frist: Ein Werktag nach Ablauf der AU) Der Abgabezeitraum verlängert sich um die Anzahl der Krankheitstage.
Bei anderweitigen Gründen holen Sie zuerst die Zustimmung der Gutachter ein und legen diese dem PAV mit kurzer Begründung und einer Angabe der gewünschten Verlängerung zur Genehmigung vor. Der PAV benachrichtigt dann das Fakultätsservicebüro, von dem Sie eine Bestätigung des neuen Abgabetermins per E-Mail erhalten.
Änderung des Titels
Wenn Sie den Titel der bereits angemeldeten Abschlussarbeit ändern möchten, holen Sie die Zustimmung der Gutachter ein und legen sie dem PAV zur Genehmigung vor. Der PAV benachrichtigt dann das Fakultätsservicebüro, von dem Sie eine Bestätigung über die genehmigte Änderung per E-Mail erhalten.
Bitte denken Sie daran, den Antrag auf Ausgabe der Abschlussarbeit mit dem geänderten Titel neu auszudrucken, damit alle Formblätter den korrekten Titel aufweisen. Die Unterschriften der Gutachter müssen Sie nicht erneut einholen.
Abgabe - Update 04.03.2021
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Der Abgabetermin ist verbindlich. Eine vorzeitige Abgabe ist für Bachelorstudiengänge max. 1 Woche und für Masterstudiengänge max. 3 Wochen vor dem festgelegten Abgabetermin möglich.
Für den Bachelorstudiengang Ökotrophologie und die Studiengänge des Departments Gesundheitswissenschaften ist die Abgabe frühestens nach der Hälfte der Bearbeitungszeit möglich.
Arbeiten, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht angenommen.
Nicht fristgerecht abgegebene Abschlussarbeiten werden als „nicht bestanden“ mit der Note 5,0 gewertet.
Fällt der Abgabetermin auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Abgabetermin.
WICHTIG!
Abgabe der Abschlussarbeit:
Aufgrund der aktuellen Pandemielage erfolgt die fristgerechte Abgabe nach den 3 folgend beschriebenen Varianten. Sobald es Änderungen im Verfahren gibt, werden diese umgehend hier aktualisiert:
1. Variante - Abgabe von Datenträgern für die Gutachter
Bitte reichen Sie fristgerecht per Post per Einschreiben 3 Datenträger (CD, SD-Karte oder USB-Stick) mit der digitalen Version Ihrer Thesis ein + im Original die Prüfakte (bestehend aus 5 Dokumenten). Wir senden den Gutachtern jeweils einen Datenträger zu.
Sobald Sie eine Möglichkeit haben, Printversionen drucken zu lassen, reichen Sie diese bitte umgehend bei uns ein. Sofern Ihre Gutachter explizit auf das Nachreichen von Printversionen verzichten, reicht das Einreichen der Datenträger. Klären Sie daher mit Ihren Gutachtern schriftlich ab, ob diese auf das Nachreichen der Printversionen verzichten und legen diese Information (Ausdruck der Mails etc. ist ausreichend) für uns sichtbar den Datenträgern bei. Das nachträgliche Einreichen von Printversionen ist bei entsprechender Vorlage von Genehmigungen der Gutachter dann nicht mehr nötig.
Als Abgabedatum gilt das Datum des Poststempels (Einschreibebeleg) auf Ihrem Umschlag. Dadurch wird die Frist gewahrt, auch wenn die Bearbeitung durch uns später erfolgt! Bitte heben Sie die Bestätigung der Post gut auf.
2. Variante - Versenden der Abschlussarbeiten per Mail:
Das Versenden von Abschlussarbeiten als Datei (z.B. PDF-Datei) per E-Mail dürfen wir aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung nicht empfehlen – dies liegt ganz im Verantwortungsbereich der Studierenden, ob sie die Thesis per E-Mail versenden möchten/ können. Dies muss in jedem Fall vorher mit den beiden Gutachtern (vor allem wegen evtl. Firmengeheimnisse) abgesprochen werden.
Wenn die Gutachter dem E-Mailversand zustimmen, können die Studierenden gerne so verfahren und die Thesis an die Gutachter per E-Mail abgeben - bitte setzen Sie uns beim Versand mit in den Verteiler - unsere E-Mailadresse finden Sie unter dem Reiter "Öffnungszeiten und Kontakt".
Bei uns im FSB reichen Sie bitte fristgerecht per Post per Einschreiben einen Datenträger (CD, SD-Karte oder USB-Stick) mit der digitalen Version Ihrer Thesis ein + im Original die Prüfakte (bestehend aus 5 Dokumenten).
Legen Sie dem Datenträger die entsprechenden Genehmigungen der Gutachter bei (Kopien oder ausgedruckte Mails sind ausreichend)!
Sobald Sie eine Möglichkeit haben, Printversionen drucken zu lassen, reichen Sie diese bitte umgehend bei uns ein. Sofern Ihre Gutachter explizit auf das Nachreichen von Printversionen verzichten, reicht das Einreichen des Datenträgers und der Versand per E-Mail. Klären Sie daher mit Ihren Gutachtern schriftlich ab, ob diese auf das Nachreichen der Printversionen verzichten und legen diese Information (Ausdruck der Mails etc. ist ausreichend) ebenfalls für uns sichtbar dem Datenträger bei. Das nachträgliche Einreichen von Printversionen ist bei entsprechender Vorlage von Genehmigungen der Gutachter dann nicht mehr nötig.
Als Abgabedatum gilt das Datum des Poststempels (Einschreibebeleg). Dadurch wird die Frist gewahrt, auch wenn die Bearbeitung durch uns später erfolgt!!! Bitte heben Sie die Bestätigung der Post gut auf.
3. Variante - Abgabe eines Datenträgers per Post und die Abgabe von Printversionen erfolgt nach vollständiger Öffnung der Copyshops, sofern Sie keine Möglichkeit für den Druck von Printversionen haben:
Sollten die Gutachter den Versand per Mail ablehnen oder sich dagegen aussprechen, die Begutachtung anhand eines Datenträgers durchzuführen, erfolgt die Abgabe wie folgt:
Bitte reichen Sie fristgerecht per Post per Einschreiben einen Datenträger (CD, SD-Karte oder USB-Stick) mit der digitalen Version Ihrer Thesis ein + im Original die Prüfakte (bestehend aus 5 Dokumenten). Als Abgabedatum gilt das Datum des Poststempels (Einschreibebeleg). Dadurch wird die Frist gewahrt, auch wenn die Bearbeitung durch uns später erfolgt! Bitte heben Sie die Bestätigung der Post gut auf. Sobald die Copyshops den regulären Betrieb wieder aufnehmen, sind die Printversionen der Thesis nachzureichen, damit diese an die Gutachter weitergeleitet werden können.
Sie können die Printversionen auch beilegen, wenn Sie die Möglichkeit haben Ihre Abschlussarbeit drucken und binden zu lassen. Der Copy-Shop der Elbewerkstätten GmbH am Campus Bergedorf ist beispielsweise geöffnet und kann telefonisch und per E-Mail kontaktiert werden.
Adresse für den Versand:
HAW Hamburg
Fakultät Life Sciences
Fakultätservicebüro
Ulmenliet 20
21033 Hamburg
Automatische Verlängerung des Bearbeitungszeitraums für Abschlussarbeiten
Aufgrund des pandemiebedingten Lockdowns ab dem 14.12.2020 mit der Schließung der Bibliotheken und der Aussetzung der Präsenzlehre der HAW Hamburg wurde beschlossen, für die Bearbeitungsdauer für Abschlussarbeiten und Studienarbeiten, die vor dem 14.12.2020 angemeldet wurden, eine pauschale Verlängerung um die gesamte Dauer des Lockdowns zu gewähren. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Angebot handelt: Diese Option kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden, es kann aber auch zum ursprünglichen Abgabetermin abgegeben werden. Zudem kann die Abgabe der Thesis nach dem offiziell genehmigten frühesten Abgabetermin anschließend flexibel erfolgen - es muss also nicht der gesamte Verlängerungszeitraum in Anspruch genommen werden.
Ist die Anmeldung der Abschlussarbeit innerhalb der Schließungszeiten der Bibliotheken erfolgt, werden die Tage vom Beginn der Abschlussarbeit bis zur Öffnung der Bibliotheken an die Bearbeitungszeit angehangen.
Es muss in beiden Fällen kein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Eine Bestätigung der/des Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) ist ebenfalls nicht einzuholen. Die Verlängerung erfolgt automatisch.
Nach der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit haben die Gutachter 6 Wochen Zeit für die Bewertung. Die Gutachten werden an das FSB gesandt. Liegen beide Gutachten vor, werden sie vom FSB an den Prüfungsausschussvorsitz weitergeleitet. Anschließend wird die Note in myHAW sichtbar geschaltet.
Informationen zum Thema Rückmeldung:
Sie müssen sich nicht zurückmelden, wenn Sie sämtliche Prüfungsleistungen erbracht haben und die Abschlussarbeit vor dem Ende des Wintersemesters 2020/21 abgeben. Das Semesterende ist der 28.02.2021. Wenn sich die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit aufgrund einer pandemiebedingten Verlängerung der Abgabefrist nach dem 28.02.2021 erstreckt, müssen Sie sich ebenfalls nicht zurückmelden. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Abschlussarbeit bestehen, können Sie den Semesterbeitrag überweisen, dürfen allerdings den Studierendenausweis nicht verlängern, wenn Sie im Falle des Bestehens den Semesterbeitrag erstattet bekommen möchten.
Laufzettel
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Auf dem Laufzettel bestätigen die Verantwortlichen der Hausmeisterei, und ggf. der Labore per Unterschrift, dass keine Forderungen der HAW Ihnen gegenüber bestehen.
Bitte reichen Sie den Laufzettel frühestens bei Abgabe der Abschlussarbeit ein. Achten Sie darauf, dass keine Gebühren mehr ausstehen bzw. keine Gegenstände entliehen sind.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Unterschriften persönlich einzuholen (wegen Ortsabwesenheit), besteht die Möglichkeit, ihn in den internen Postumlauf zu geben (Ankreuzfeld auf Laufzettel vorhanden). Bitte reichen Sie den Laufzettel in diesem Falle unbedingt zusammen mit der Abschlussarbeit ein.
Die Zeugnisdokumente können erst übergeben werden, wenn ein vollständig unterschriebener Laufzettel vorliegt.
Zeugnisdokumente
Nach der letzten bestandenen und bewerteten Prüfung werden auf Antrag ein Zeugnis und eine Urkunde ausgestellt. Die Beantragung unterliegt keiner Frist. Der Antrag kann auch im exmatrikulierten Zustand gestellt werden. Eine Rückmeldung in das Folgesemester ist nicht nötig/ zulässig, auch wenn die Bewertung einzelner Leistungen noch aussteht.
Allgemeine Informationen
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Erstellte Zeugnisse und Urkunden können erst übergeben werden, wenn ein vollständig unterschriebener Laufzettel vorliegt.
Der Zeugnisantrag kann bereits abgegeben werden, auch wenn die Benotung der Abschlussarbeit noch nicht vorliegt. Alle weiteren Leistungen müssen bewertet in myHAW verbucht sein.
Die Zeugnisdokumente werden mit den Vor- und Nachnamen erstellt, die im myHAW hinterlegt sind. Sollten Sie mehrere Vor- oder Nachnamen haben, die dort nicht aufgeführt sind, reichen Sie mit dem Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes mit den aktuellen Namen ein.
Sobald die Zeugnisdokumente unterschrieben bereitliegen, werden Sie von uns per Email benachrichtigt. Ihnen wird dann angeboten, die Dokumente persönlich bei uns im Fakultätsservicebüro abzuholen oder sich diese per Einschreiben zusenden zu lassen.
Zeugnisantrag
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Bitte nutzen Sie für alle Bachelor- und Masterstudiengänge diesen Zeugnisantrag und fügen diesem eine aktuelle Leistungsübersicht aus myHAW bei.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag ohne eine beigefügte Leistungsübersicht nicht bearbeitet werden kann.
Ausnahme für den Studiengang Verfahrenstechnik:
Studierende des Studienganges Verfahrenstechnik nach der Prüfungsordnung 2010 generieren ihren Zeugnisantrag bitte direkt aus myHAW .
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