Abschlussarbeiten und Zeugnisdokumente

Abschlussarbeiten

Allgemeine Informationen

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Sperrvermerk / Geheimhaltung

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Anträge

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Titeländerung und Verlängerung des Abgabezeitraums

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Abgabe

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Achtung Druckstopp Zeugnisse

Aufgrund der Umstellung unserer IT-Systeme auf die neue Fakultätsstruktur werden wir zwischen 01.10.2025 und 04.11.2025 keine Abschlussdokumente ausstellen können. Danach werden die Abschlussdokumente im Layout der neuen Fakultätsstruktur bereitgestellt.

Bis zum 31.08.2025 müssen folgende Kriterien erfüllt sein, damit die Abschlussdokumente noch vor dem 01.10.2025 erstellt werden können:

  • alle Leistungen müssen korrekt im System hinterlegt sein (inkl. der Noten der Abschlussthesis) so dass das Gesamtkonto auf BE steht.

  • Antrag auf Zeugnis muss unterschrieben vorliegen (bei UT und BT muss dieser auch bereits vom PAV genehmigt sein)

  • Gegebenenfalls müssen auch die Exkursionen mit dem Zeugnisantrag abgegeben worden sein

  • Bitte auch daran denken, das geänderte Modulzusammensetzungen/Austauschmodule bereits im System eingetragen sein müssen und die genehmigten Anträge vorliegen.

Bitte daran denken, dass auch die Gutachter:innen eine gewisse Zeit benötigen und eventuell Gutachten per Post versendet werden. Bitte plane dies mit ein und nimm deine Gutachter:innen im Zweifelsfall rechtzeitig mit ins Boot.

Zeugnisdokumente

Nach der letzten bestandenen und bewerteten Prüfung werden auf Antrag ein Zeugnis und eine Urkunde ausgestellt. Die Beantragung unterliegt keiner Frist. Reiche deinen Antrag gerne bereits mit der Thesis ein, sofern dies deine letzte Leistung ist. Der Antrag kann aber auch im exmatrikulierten Zustand und auch per E-Mail eingereicht werden.

Zeugnisantrag eingereicht – Was passiert jetzt?

Sobald alle Leistungen in deinem Leistungskonto verbucht sind und somit auch beide Gutachten zu deiner Thesis vorliegen, stellen wir deine Zeugnisdokumente aus. Diese werden von allen Verantwortlichen unterzeichnet und abschließend gesiegelt. Im Anschluss erhältst du von uns eine Benachrichtigung per E-Mail. Du hast die Möglichkeit, deine Zeugnisdokumente abzuholen oder dir per Einschreiben zusenden zu lassen. In diesem Fall fragen wir noch einmal deine Wunschadresse für den Versand ab.

Eine Rückmeldung in das Folgesemester ist nicht nötig/zulässig, auch wenn die Bewertung einzelner Leistungen noch aussteht. Nähere Informationen rund um das Thema Exmatrikulation findest du unter dem gesonderten Reiter "Exmatrikulation".

Zeugnisantrag

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Downloadanleitung