Exmatrikulation
Exmatrikulation aufgrund erfolgter Zeugnisübergabe:
Standardmäßig werden Sie von der zentralen Zulassungsstelle (vom Studierendensekretariat) zum Tag der Aushändigung bzw. Übergabe des Abschlusszeugnisses exmatrikuliert. Sofern Sie alle Leistungen abgelegt haben, ist eine Rückmeldung in das Folgesemester nicht zulässig, auch wenn die Bewertung einzelner Leistungen noch aussteht. Die Beantragung der Zeugnisdokumente kann auch im exmatrikulierten Zustand erfolgen.
Exmatrikulation bei noch nicht erfolgter Zeugnisübergabe - Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters:
Wenn Sie bereits alle Leistungen erbracht und sich daher nicht zurückgemeldet haben, jedoch die Zeugnisübergabe noch aussteht, erhalten Sie zunächst eine Exmatrikulationsbescheinigung aufgrund fehlender fristgerechter Rückmeldung auf der vermerkt ist, dass Sie die Abschlussprüfung nicht abgelegt haben. Bitte lassen Sie sich hierdurch nicht verunsichern! Sobald die Abschlussdokumente ausgehändigt wurden, erhalten Sie vom Studierendensekretariat eine aktualisierte Bescheinigung, in der Ihnen der Abschluss bestätigt wird.
Exmatrikulation auf eigenen Antrag:
Sie können sich jederzeit auf eigenen Antrag vom Studierendensekretariat exmatrikulieren lassen. Den Antrag finden Sie in Ihrem myHAW-Account.
Deaktivierung myHAW-Account und Zugang zum HAW-Mailer:
Ihr myHAW-Zugang wird 70 Tage nach der Exmatrikulation deaktiviert. Der Ausdruck von Notenübersichten oder anderen Bescheinigungen ist für Sie dann nicht mehr möglich. Ihr Zugang zum HAW-Mailer steht mit dem Tag der Exmatrikulation nicht mehr zur Verfügung.
Exmatrikulation und Semesterticket:
Das Semesterticket bleibt für das Semester gültig, in das Sie sich zurückgemeldet haben, auch wenn Sie vorher exmatrikuliert werden sollten.
Wünschen Sie eine Rückerstattung finden Sie dazu die Informationen auf der Seite unseres Chipkartenbüros.