Prüfungen, Leistungen und Praxis
Anmeldung und Abmeldung
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Sie finden die aktuellen Modalitäten auf der Seite: LS-Prüfungen Aktuell
Anerkennung von Leistungen
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Leistungen und Fehlversuche, die an einer anderen Hochschule, in einer anderen Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erbracht wurden, müssen vom Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs bei Feststellung der Gleichwertigkeit anerkannt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb des ersten Fachsemesters mit den Leistungsnachweisen an den Prüfungsausschussvorsitz wenden müssen. Andernfalls kann die Umschreibung in das zweite Semester nicht erfolgen. Aufgrund der Rückmeldesperre ist die Validierung Ihrer Chipkarte dann nicht möglich.
Darüber hinaus können z.B. einschlägige berufspraktische Tätigkeiten oder Ausbildungsinhalte anerkannt werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Prüfungsausschuss, ob dies in Ihrem Fall möglich ist.
Exkursion
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Sofern Ihre Prüfungsordnung Exkursionen vorschreibt, sammeln Sie die Exkursionsscheine und reichen diese im Zuge der Zeugnisbeantragung bei Ihrer/Ihrem Prüfungsausschussvorsitzenden ein.
Krankmeldung
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Krankmeldung:
Bitte reichen Sie im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Original unter Angabe von Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung bei uns im Fakultätsservicebüro ein (per Post, per Postfach #160 oder persönlich) . Nur so können wir Ihnen einen entsprechenden Rücktritt verbuchen.
- Frist: Ein Werktag nach Ablauf der AU
Krankmeldung während der Prüfung:
Da Sie vor der Prüfung unterschreiben, dass Sie an der Prüfung teilnehmen wollen, wird voraus gesetzt, dass Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Sollte eine Prüfung dennoch wegen akuter Krankheitsbeschwerden unterbrochen werden müssen, melden Sie sich beim Prüfenden ab und gehen Sie unverzüglich zum Arzt. Lassen Sie sich ein Attest (eine AU reicht in diesem Fall nicht aus) über die Prüfungsunfähigkeit ausstellen. Informieren Sie parallel unverzüglich Ihre/n Prüfungsausschussvorsitzende/n (PAV) schriftlich über die Prüfungsunterbrechung.
Das Attest reichen Sie bitte im Original spätestens einen Werktag nach Ablauf des Attests im Fakultätsservicebüro ein. Die/der PAV wird im Nachgang über die Zulässigkeit der Prüfungsunterbrechung entscheiden.
Unterbrechen Studierende die Prüfung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, wird die Prüfungsleistung in dem betreffenden Prüfungsfach gemäß §26 (1) APSO-INGI mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet und benotet.
Klausurausgabe
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Regelungen zur Ausgabe von Altklausuren
Klausuren | Nicht älter als 1 Jahr | Älter als 1 Jahr |
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Lehrbeauftragte | Klausuren werden im Fakultätsservicebüro innerhalb der Sprechzeiten ausgegeben | Befinden sich im Archiv und werden nur in der vorlesungsfreien Zeit ausgegeben |
Professor:innen | Klausuren werden durch die Professor:innen ausgegeben | Befinden sich im Archiv und werden nur in der vorlesungsfreien Zeit ausgegeben |
Der Bedarf einer Ausgabe von Klausuren, die sich im Archiv befinden, muss vorher per Email angekündigt werden. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage erst zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit und nennen uns:
- Name
- Matrikelnummer
- Name des/der Lehrenden
- Name der Klausur
- Datum/ Semester (Sommersemester/ Wintersemester + Jahreszahl) der abgelegten Prüfung
Mündliche Überprüfungen (MÜP)
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Mündliche Überprüfung (MÜP) (der sogenannte „Jokerversuch“ gemäß §23 APSO-INGI)
Wird eine schriftliche Leistung mit nicht ausreichend bewertet, kann die oder der betroffene Studierende dreimalig pro Studium im jeweiligen Studiengang, aber nur einmalig pro Prüfungsleistung einen Antrag auf eine mündliche Überprüfung stellen.
Der Antrag ist spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Prüfungsausschuss zu stellen. Bei der Berechnung der Frist bleibt die vorlesungsfreie Zeit unberücksichtigt. Die mündliche Überprüfung entscheidet über nicht bestanden oder bestanden.
Weitere Infos dazu finden Sie bitte in dem Infohandout zur mündlichen Überprüfung.
Bei Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung nach Prüfungsordnungen vor 2013 wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfungsausschussvorsitz.
Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen
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Bitte wenden Sie sich nach der Genehmigung Ihres Antrags durch den Prüfungsausschussvorsitzenden rechtzeitig vor Prüfungsantritt an die jeweiligen Prüfenden. Nur dann kann rechtzeitig geprüft werden, ob hinsichtlich Ihres Nachteilsausgleichs weitere Maßnahmen nötig sind. Im Falle einer Zeitverlängerung muss z.B. in Erfahrung gebracht werden, ob sich diese mit der darauffolgenden Klausur überschneidet, so dass ggf. ein neuer Raum zugewiesen wird.
Merkblatt Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen
Praxissemester
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Reichen Sie bitte alle Formulare bei der/dem Beauftragten für Praxisangelegenheiten ein. Die Anmeldung und die Lehrantlastungsabrechnung verbleiben dort, die Bestätigung für das Studierendensekretariat wird von der/dem Beauftragten für Praxisangelegenheiten weitergeleitet.
Die zentrale Zulassungsstelle stellt Ihren Studierendenstatus aus versicherungsrechtlichen Gründen auf das „Praxissemester" um.
Die Bescheinigung über den Praktikumsbericht leiten sie, von der Betreuerin/dem Betreuer unterschrieben, mindestens 14 Tage vor dem Kolloquium zum Praxissemester an die/den Beauftragten für Praxisangelegenheiten weiter.
Nach dem Praxissemester müssen Sie Ihren Studierendenstatus wieder auf ein „Vorlesungssemester" ändern lassen. Dies kann formlos mit einer Email bei der zentralen Zulassungsstelle (Studierendensekretariat) beauftragt werden. Erfolgt die Meldung nicht, kann die Chipkarte im kommenden Semester nicht validiert werden.
Bestätigung für das Studierendensekretariat (zentrale Zulassungsstelle)
Lehrentlastungsabrechnung für den betreuenden Dozenten der HAW
Projektanmeldung
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Wenn ein Projekt nicht über myHAW anzumelden ist, nutzen Sie bitte das Formular für eine verbindliche Projektanmeldung:
Studiengangsfremde Leistungen
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Wenn Sie nicht zu Ihrem Studiengang gehörende Veranstaltungen besuchen wollen und diese für Ihren Studiengang anrechnen lassen möchten, klären Sie dies bitte vorab mit dem Prüfungsausschussvorsitz (PAV) und der jeweiligen Lehrkraft.
Anmeldung zur Prüfung:
Bitte senden Sie die schriftliche Zustimmung des Prüfungsausschussvorsitz und des entsprechenden Prüfers (per E-Mail) innerhalb der Anmeldefrist an das Fakultätsservicebüro (siehe Kontakt), damit wir Sie regulär für diese „studiengangsfremden“ Leistungen anmelden können.
Achtung!
Prüfungen, die parallel auch in anderen Studiengängen bei verschiedenen Lehrenden angeboten werden, dürfen grundsätzlich nur bei dem Lehrenden abgelegt werden, der für Ihren Studiengang vorgesehen ist.
Ausführlichere Informationen und Anleitungen finden Sie in unserem HELIOS-Handout. Da die Funktionen in myHAW derzeit noch die aus Helios sind, gelten die Erklärungen auch für das myHAW Portal.
Wechselantrag Prüfungsordnung (NUR BIOTECHNOLOGIE)
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Bitte reichen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden (Prof. Cornelissen) ein.
Urlaubssemester
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Während einer Beurlaubung ist das Ablegen von Prüfungsleistungen nicht zulässig. Werden während des Urlaubsemesters trotzdem Prüfungen abgelegt, können diese nicht anerkannt werden.
Ausnahmefälle sind im Vorsemester nicht bestandene Prüfungsleistungen. Weitere Ausnahmefälle sind in der Immatrikulationsordnung geregelt.
Ausführliche Informationen zum Urlaubssemester entnehmen Sie bitte der Homepage des zuständigen Studierendensekretariats.
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