Aktuelle News
Fakultätsservicebüro (FSB)
Das Fakultätsservicebüro der Fakultät Technik und Informatik (FSB TI) regelt die prüfungs- und studiengangsbezogenen Angelegenheiten der Fakultät.
Wir beraten und unterstützen Studierende und Lehrende in Prüfungsfragen, z.B. bei Fragen zu Prüfungsordnungen, Zulassungsvoraussetzungen zu Modulen und zu technischen Abläufe der Prüfungsverfahren. Außerdem übernehmen wir die Prüfungssachbearbeitung, veröffentlichen die Noten und Formulare und verwalten die Prüfungsakten und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie die Attestverwaltung und die Überwachung und Pflege der Leistungskonten der Studierenden. Am Ende des Studiums erhalten die Studierenden von uns die Zeugnisse.
Bei Fragen, sprechen Sie uns gern an. Rufen Sie uns an und nutzen Sie unser Kontaktformular.
Kontakt
Sprechzeiten und Anschrift
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Anschrift:
Berliner Tor 21
Raum F136
20099 Hamburg
Sprechzeiten FSB - BT21
ab KW 12 wöchentlich immer Montag und Donnerstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
ACHTUNG: coronabedingt können Sprechstunden kurzfristig ausfallen. Bitte informieren Sie sich immer auf unserer Homepage
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns ausschließlich telefonisch und per Kontaktformular !
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung von Bescheinigungen (inkl. Bescheinigungen für die Masterbewerbung) dauert ungefähr eine Woche.
Service-Telefon
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T +49 40 428 75-8333 oder -8332
Unsere täglichen Servicetelefonzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag - 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch - 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Nutzen Sie zudem unser Kontaktformular.
FAQs zu den Regelungen des FSB TI zum Umgang mit dem Coronavirus
Hier finden Sie den aktuellen Hygieneplan und sich daraus ergebende wichtige Infos für Präsenzveranstaltungen an der HAW
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Stand: 31.01.2022
Bitte achten Sie darauf:
- wer ein positives Testergebnis hat, darf die HAW gemäß Hygieneplan nicht betreten!
Eingangskontrollen
Die Eingangskontrollen sorgen für mehr Schutz und Sicherheit für alle Anwesenden, daher bleiben die Kontrollen an den Haupt-Eingängen zu den Gebäuden bis einschließlich Februar bestehen.
Vor allem während der Prüfungsphase kann es an einigen Eingängen zu bestimmten Zeiten voller werden. Seien Sie daher bitte möglichst frühzeitig am Campus und halten Sie am Eingang den Hochschulausweis, den Studierenden-Ausweis sowie den digitalen Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis griffbereit. Für den digitalen Nachweis setzen wir auf die CovPass-App des RKI. Diese kann kostenlos im App-Store heruntergeladen werden. Darüber hinaus werden auch die Corona-Warn- sowie die Luca-App als digitaler Nachweis akzeptiert.
- es besteht für jedwede Tätigkeit in Präsenz an der HAW eine Testpflicht! Sie können entweder eine aktuelle Bescheinigung eines externen Testergebnisses mitbringen oder vor Ort an der HAW einen Schnelltest vornehmen.
- in geschlossenen Räumen ist immer eine FFP2-Maske zu tragen.
Die Maske darf nur dann abgenommen werden, wenn lediglich eine Person anwesend ist, oder wenn eine ge-eignete technische Vorrichtung vorhanden ist, durch die die Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Sprechen gleichwirksam vermindert wird.
Hinweis zur Einreichung der Antragsunterlagen für Bachelor- oder Masterthesis
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Stand: 21.06.2021
Bitte beachten Sie, für die Abgabe der Unterlagen in Zusammenhang mit der Antragsstellung der Bachelor- oder Masterthesis:
Generell sollen alle elektronischen Dokumente im pdf-Format eingereicht werden.
Die Antragsstellungen zur Bachelor- und Masterthesis können auch gern über die Postfächer des FSB im Berliner Tor 7 oder 21 erfolgen. Ebenfalls können Sie die Antragstellungen gern per Post an das FSB senden.
Wenn ich meine Abschlussarbeit nicht fristgerecht abgeben kann, was kann und muss ich tun?
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Stand: 01.11.2021
Bitte unbedingt beachten: Die nachfolgenden Regelungen sind ausgelaufen, werden hier nur noch dokumentiert!
Laut Beschluss des Fakultätsrates verlängert sich die Bearbeitungsfrist für Abschluss- und Studienarbeiten analog zum Lockdown und bis max. zum Tag des Auslaufens der Bundesnotbremse, also bis einschließlich 30.06.2021. Eine aktualisierte Tabelle, anhand der Sie Ihren individuellen spätesten Abgabetermin errechnen können, finden Sie hier.
Das Präsidium hat die Prüfungsausschüsse gebeten, die Abgabedaten der bereits angemeldeten Abschlussarbeiten für die Zeit des Lockdowns zu verlängern. (siehe erster Absatz).
Frage: Wenn die Abgabe der Thesis durch die Verlängerung der Bearbeitungsfrist analog zum Lockdown nach dem 28.2.2021 stattfindet, wie wird hier mit der Rückmeldung umgegangen? Müssen Sie sich zurückmelden?
Antwort: Sie müssen sich nicht zurückmelden, wenn der ursprüngliche spätmöglichste Abgabetermin der Arbeit im Wintersemester 2020 liegt (spätester Abgabetag 28.02.2021) und die Abgabe sich durch die Lockdown - bedingte Verlängerung auf einen Termin nach dem 28.02.2021 verlagert. Das Prüfungsrechtsverhältnis besteht fort, so dass das Ablegen der Prüfung in diesem Fall auch ohne Rückmeldung möglich ist.
Sofern sich diese Frist in das Wintersemester 2021/22 verschiebt (Verlängerung durch Lockdown), müssen Sie sich ebenfalls nicht zurückmelden, wenn die Prüfung bereits angemeldet ist. Das Prüfungsrechtsverhältnis besteht fort, so dass das Ablegen der Prüfung auch ohne Rückmeldung möglich ist.
Bei einem regulären Abgabetermin im Sommersemester 2021 (ab 01.03.2021) muss eine Rückmeldung erfolgen. Dies gilt ebenso für einen regulären Abgabetermin im Wintersemester 2021/22 (ab 01.09.2021).
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie bestehen, dann können Sie sich ohne Aktivierung des Studierendenausweises zurückmelden. Wenn der Studierendenausweis nicht aktiviert wurde, dann können Sie sich im Falle des Bestehens beim Studierendensekretariat melden, rückwirkend exmatrikulieren lassen und Sie erhalten Ihr Geld zurück.
Diese Regelung gilt nur, wenn die Abgabe der Thesis und das Kolloquium zur Thesis Ihre letzte noch zu erbringende Leistung des Studiums ist.
Wie kann ich meine Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) abgeben?
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Stand: 26.01.2022
Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Email oder Telefon zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeiten. Ohne vorher festgelegten Termin ist eine persönliche Abgabe derzeit im FSB nicht möglich!
Die Abgabe der Abschlussarbeit ist weiterhin per Post an das Fakultätsservicebüro möglich:
HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE
WISSENSCHAFTEN HAMBURG
Fakultät Technik und Informatik / Fakultätsservicebüro
Berliner Tor 21 / Raum 136 / 20099 Hamburg
Als Abgabedatum zählt das Datum des Poststempels.
Zusätzlich ermöglichen wir Ihnen eine digitale Abgabemöglichkeit für den Fall, dass Sie die Abschlussarbeit nicht drucken können. Wir werden dann einen Ordner in der Cloud einrichten, den wir mit Ihnen und Ihrem (Ihren internen) Prüfer(n) teilen, sodass Sie dort Ihre Arbeit im passwort- und schreibgeschützten pdf-Format hochladen können. Das Datum des Hochladens der Arbeit gilt als offizielles Abgabedatum. Hier laden Sie die Abschlussarbeit und erforderlichen Unterlagen vorab online in die HAW-Cloud hoch. Bitte beachten Sie, dass alle in die Cloud hochgeladenen Dokumente ausgedruckt und im Original unterschrieben nachgereicht werden müssen, sobald der Druck wieder möglich ist. Für die Abgabe der Arbeit in der HAW-Cloud melden Sie sich bitte per Kontaktformular, damit wir Ihnen einen entsprechenden Cloud-Ordner teilen können. Vorher müssen Sie sich unbedingt einmal in die Cloud eingeloggt haben und damit Ihren Account aktivieren.
Die Abgabe der Masterprojekt-Arbeit in digitaler Form über die Cloud der HAW ist weiterhin möglich.
Bitte melden Sie sich dafür bei uns über das Kontaktformular. Vorher müssen Sie sich unbedingt einmal in die Cloud eingeloggt haben und damit Ihren Account aktivieren. Wir werden dann einen Ordner in der Cloud einrichten, den wir mit Ihnen und Ihrem (Ihren internen) Prüfer(n) teilen, sodass Sie dort Ihre Arbeit im passwort- und schreibgeschützten pdf-Format hochladen können. Das Datum des Hochladens der Arbeit gilt als offizielles Abgabedatum.
Wie erhalte ich meine Abschlussdokumente (Zeugnisse, Transcript of Records, Diploma Supplement, Urkunde)?
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Stand: 21.06.2021
Wir können Ihnen derzeit die Abschlussdokumente nicht persönlich ausgeben. Sollten Sie diese benötigen, senden Sie bitte eine Email mit Ihrer Postanschrift an das FSB. Sofern die Unterlagen bereits erstellt und unterschrieben sind, senden wir Ihnen diese gern per Post zu.
Sollten die Abschlussdokumente noch nicht erstellt sein, wird dies auch längere Zeit nicht möglich sein. Bitte haben Sie Verständnis. Wir stellen Ihnen aber gerne eine Bescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss aus. Setzen Sie sich dafür bitte per Email mit uns in Verbindung.
Ich habe einen Termin für eine mündliche Überprüfung, Wiederholungsprüfung, Kolloquium. Wie kann ich diesen wahrnehmen?
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Stand: 21.06.2021
Die Durchführung von mündlichen Überprüfungen ist in Absprache mit den Prüfer*innen möglich. Sofern Sie eine solche beantragt haben, wenden Sie sich für Terminabsprachen an Ihre*n Prüfer*in.
Die Durchführung der mündlichen Überprüfung erfolgt bei Drittversuchen mindestens in Teilpräsenz (mindestens Prüfer*in und Studierende*r müssen gemeinsam in einem Raum sein, die*der Beisitzende darf per Video-Konferenz zugeschaltet werden), sofern alle Teilnehmenden ihr Einverständnis zur Durchführung in Präsenz geben. Anderenfalls (bei Vorbehalten gegenüber der Durchführung in Präsenz) kann über einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden eine Fristverlängerung für die Durchführung erreicht werden. Auch die Fristverlängerung für die Antragstellung soll aus diesem Grund möglich sein. Bei allen anderen Versuchen ist die Durchführung in komplett digitaler Form genehmigt.
Bei mündlichen Prüfungen und Kolloquien können die sprechenden Personen die Masken absetzen. Alle anderen Beteiligten müssen durchgehend eine Maske (OP- oder FFP1-Masken oder höherwertig) tragen. Der Abstand zwischen den sprechenden Personen und den Zuhörern muss dabei mindestens 2,5m betragen. Für ausreichende, regelmäßige Lüftung ist zu sorgen.
Die OP- oder FFP1-Masken (oder höherwertig) müssen von den Studierenden selbst besorgt werden.
Welche Fristen gelten für die Beantragung und Durchführung der mündlichen Überprüfungen?
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Stand: 01.11.2021
Bitte unbedingt beachten: Die nachfolgenden Regelungen sind ausgelaufen, werden hier nur noch dokumentiert!
Die Frist für Beantragung und die Durchführung der mündlichen Überprüfung wird ausgesetzt.
Die Aussetzung der Fristen gilt für das vergangene Wintersemester 2020/21 und das laufende Sommersemester 2021.
Meine Prüfungsordnung setzt die Vorpraxis für Leistungen ab einem bestimmten Semester voraus. Ich kann meine Vorpraxis nicht fertigstellen/nicht nachweisen. Was kann ich tun? Wie melde ich mich an?
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Stand: 01.11.2021
Bitte unbedingt beachten: Die nachfolgenden Regelungen sind ausgelaufen, werden hier nur noch dokumentiert!
Gilt ausschließlich für das Department MuP und für das Department FuF für das Sommersemester 2021:
Damit auch die Studierenden ohne oder mit unvollständig erbrachter Vorpraxis ihr Studium situations-angemessen und möglichst reibungslos weiterführen können, gilt im Department Maschinenbau und Produktion (MuP) und im Department Fahrzeugtechnik und Flugzeugbau (FuF): Im Sommersemester 2021 können sich zu den Veranstaltungen und Prüfungen ab dem 4. Studiensemester auch diejenigen Studierenden anmelden, die ihre berufspraktische Tätigkeit / Vorpraxis noch nicht oder nicht gänzlich nachgewiesen haben.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anmeldewünschen per E-Mail an das FSB. Die diesbezüglichen Regelungen in den Prüfungs- und Studienordnungen sind hiermit bis zum Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2021 ausgesetzt. Bitte nutzen Sie für die Ableistung Ihrer Vorpraxis die vorlesungsfreien Zeiten.
Stand: 17.12.2020
Gilt ausschließlich für Studierende der Studiengänge E-B und REE-B der PO2019: Durch die Änderung der PO2019, §4, muss keine Vorpraxis mehr erbracht werden.
Aussetzung der 5-Semester-Regel (Dep. EuI - PO2016)
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Stand: 17.12.2020
Für alle Studierenden, die in den Studiengängen 'Elektrotechnik und Informationstechnik', 'Information Engineering' oder 'Regenerative Energiesysteme und Energiemanagement' nach der PO 2016 studieren kommt ab WS 2020/21 die 5-Semester-Regel nicht mehr zur Anwendung.
Wie kann ich das FSB der Fakultät TI derzeit erreichen?
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Stand: 21.03.2022
Das Fakultätsservicebüro TI wird wieder persönliche Sprechstunden anbieten.
In KW 11 erreichen Sie uns am Dienstag, 15.03.2022 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und am Donnerstag, 17.03.2022 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr im Berliner Tor 21,
Ab KW 12 erreichen Sie uns jede Woche immer am Montag und Donnerstag im Berliner Tor 21, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Wir sind telefonisch für Sie wochentags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr (mittwochs ab 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) unter den Tel.Nr. 0049 40 428 75-8333 zu erreichen.
Außerdem können Sie uns jederzeit per Kontaktformular erreichen. Geben Sie bitte in Ihrer Email Ihre Matrikelnummer, Ihr Department und Ihren Studiengang an, dies erleichtert die Zuordnung.
Bei der Bearbeitung der Emails kommt es zu Verzögerungen. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab, dies erhöht nur unseren Aufwand.
Sollten Sie uns digitale Dokumente per Email einreichen, denken Sie bitte an die Nachreichung des Originals (sofern erforderlich) mit den erforderlichen originalen Unterschriften im Lauf des Semesters per Post oder in unsere Postfächer in BT21 bzw. BT7. Welche Orginale nachgereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Punkt "Welche Unterlagen müssen im Original im FSB abgegeben werden".
Wie kann ich Formulare im FSB abgeben?
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Stand: 26.01.2022
Alle Anträge, Formulare usw. können Sie uns über folgende Wege zukommen lassen:
- per Email
- per Post
- über das Kontaktformular.
Sollten Unterschriften von Dozent*innen oder Professor*innen erforderlich sein, wenden Sie sich bitte vor der Einsendung ans FSB direkt an diese Personen, um eine Unterschrift zu erhalten. Dies können Sie per Email organisieren.
Anträge werden im FSB bearbeitet, auch wenn sie nicht als Original vorliegen. In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, sobald dies möglich ist, das Original nachzureichen. Welche Orginale nachgereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Punkt "Welche Unterlagen müssen im Original im FSB abgegeben werden".
Wie kann ich Bescheinigungen erhalten (Prognose-, Abschluss-, u.ä. )?
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Stand: 17.12.2020
Bitte nutzen Sie für Ihr Bescheinigungsanliegen das Kontaktformular.
Wir erstellen Ihnen die gewünschte Bescheinigung und senden Sie ihnen als Kopie per Email oder, falls erforderlich, im Original per Post zu.
Finden in diesem Semester Prüfungen statt und wann? Wie kann/muss ich mich anmelden?
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Regelungen für das Sommersemester 2022
Stand: 08.03.2022
Die Prüfungsphase des Sommersemesters 2022 findet wie folgt statt:
Department Informatik/Department Informations- und Elektrotechnik/Department Fahrzeugtechnik und Flugzeugbau inkl. Studiengang Mechatronik
09.07.2022 bis 23.07.2022
Die An- und Abmeldefristen für die Prüfungen entnehmen Sie bitte den Seiten "Anmeldefristen und Klausurtermine"
Bitte beachten Sie für das Department INF, das Department IuE und den Studiengang MT: die Abmeldefrist weicht von der Anmeldefrist ab. Die Abmeldung ist bis eine Woche vor Beginn der Prüfungsphase in StiSys möglich (Abmeldungen bis 03.07.2022)
Department Maschinenbau und Produktion
02.07.2022 bis 23.07.2022
An- und Abmeldefristen für die Prüfungen entnehmen Sie bitte den Seiten "Anmeldefristen und Klausurtermine"
Bitte beachten Sie für das Department MuP und das Department FuF: für die Prüfungsformen "mündliche Prüfung in Präsenz" und "mündliche Prüfung online" gilt immer eine 2tägige Rücktrittsfrist, gerechnet zum ersten Termin der Prüfungsserie (nicht zum individuellen Termin)
Regelungen für das Wintersemester 2021/22
Stand: 31.01.2022
Wer ein positives Testergebnis hat, darf die HAW gemäß Hygieneplan nicht betreten und darf somit auch nicht an der Prüfung in Präsenz teilnehmen. Den Nachweis darüber reichen Sie bitte beim FSB ein.
Sollte es sich um eine Portfolioprüfung handeln, die aus mehreren Teilen besteht, müssen alle Teile bestanden sein. Wird ein Teil nicht mitgeschrieben, ist er nicht bestanden, insofern muss die Prüfung (die gesamte Prüfung) im kommenden Semester wiederholt werden.
Gilt ausschließlich für schriftliche und mündliche Präsenzprüfungen der Departments Informatik, Informations- und Elektrotechnik und Studiengang Mechatronik:
Die Abmeldung von der Prüfung ist noch bis zwei Tage vor der schriftlichen Präsenzklausur oder dem ersten Termin der mündlichen Präsenzprüfung möglich. Bitte informieren Sie sich im Prüfungsplan über die entsprechenden Prüfungstermine. Eine Abmeldung ist ausschließlich per Email an fsb_ti@haw-hamburg.de oder über das Kontaktformular unter Angabe ihres Studiengangs, ihrer Matrikelnummer, der Prüfung und des Prüfungsdatums möglich.
Für Prüfungsformate, bei denen keine Anwesenheit auf dem Campus notwendig ist, gilt diese Regelung nicht.
Die Klausurpläne für das Wintersemester 2021/22 sind auf unserer Website veröffentlicht.
WICHTIG: Bitte informieren Sie sich regelmäßig über eventuelle Änderungen.
Eine Ausnahme bilden die Prüfungen mit alternativen Prüfungsformen, deren An- und Abmeldefrist bereits vor der regulären An- und Abmeldefrist (voraussichtlich 30.01.2022) enden. Diese Prüfungen finden Sie ebenfalls auf der Homepage des FSB in einer gesonderten Liste, inklusive der jeweiligen Fristen. Ergänzungen können in der nächsten Zeit folgen. Bitte informieren Sie sich auch hier regelmäßig über Änderungen.
Für Prüfungen des Prüfungszeitraums Wintersemester 2021/22 gilt – sofern nicht durch alternative Prüfungsformen im Prüfungsplan andere Termine ausgewiesen sind: An- und Abmeldefrist 30.01.2022!
WICHTIG: Mit der An- bzw. Nichtabmeldung akzeptieren Sie die jeweilige Prüfungsform!
Bei Referaten, Fallstudien und Hausarbeiten ist nach Ablauf der Anmeldefrist demnach keine Abmeldung mehr möglich. Im Fall von Krankheit oder anderem wichtigen Grund kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit analog § 15 (5) APSO-INGI beantragt werden.
Bei mündlichen (Online-)Prüfungen vereinbaren Sie bitte einen individuellen Prüfungstermin mit dem jeweiligen Prüfenden.
Mündliche Prüfungen in Präsenz sind möglich; dafür beachten Sie bitte die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in den Gebäuden der HAW Hamburg, die auf der zentralen Homepage veröffentlichten Hygieneregeln und versuchen Sie, die Anreise im ÖPNV zu vermeiden.
Für die im neuen Take-Home Prüfung -Format geplanten Online-Prüfungen, erhalten Sie spätestens nach Ablauf der An- bzw. Abmeldefrist Informationen von den jeweiligen Prüfenden.
derzeit geplanter Prüfungszeitraum für alle Departments: 05.02.2022 bis einschließlich 26.02.2022.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung oder Abmeldung von Prüfungen haben, wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist per Kontaktformular an das FSB. Verspätet eingegangene Meldungen sind verfristet und dürfen nicht bearbeitet werden
Was muss ich vor und während der Präsenzprüfungen beachten?
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Stand: 31.01.2022
Eingangskontrollen
Die Eingangskontrollen sorgen für mehr Schutz und Sicherheit für alle Anwesenden, daher bleiben die Kontrollen an den Haupt-Eingängen zu den Gebäuden bis einschließlich Februar bestehen.
Vor allem während der Prüfungsphase kann es an einigen Eingängen zu bestimmten Zeiten voller werden. Seien Sie daher bitte möglichst frühzeitig am Campus und halten Sie am Eingang den Hochschulausweis, den Studierenden-Ausweis sowie den digitalen Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis griffbereit. Für den digitalen Nachweis setzen wir auf die CovPass-App des RKI. Diese kann kostenlos im App-Store heruntergeladen werden. Darüber hinaus werden auch die Corona-Warn- sowie die Luca-App als digitaler Nachweis akzeptiert.
Die Regelungen werden vor der Prüfungsphase des Wintersemesters 2021/22 aktuell den dann geltenden Gegebenheiten angepasst. Bitte beachten Sie in jedem Fall den aktuellen Hygieneplan der HAW!
- Bitte finden Sie sich rechtzeitig, ca. 40 min, vor der eingetragenen Prüfungszeit vor dem Gebäude ein und warten Sie dort draußen vor dem markierten Gebäudeeingang. Halten Sie den notwendigen Sicherheitsabstand zu ihren Mitstudierenden ein.
- Es gibt in den Gebäuden der HAW eine 3-G-Kontrolle. Bitte halten Sie Ihren Studierendenausweis und den Nachweis Ihres 3-G-Status bereit.
- Sie müssen im Wartebereich vor den Eingängen und auf den Fluren im Gebäude bis zum Erreichen Ihres Platzes im Prüfungsraum eine medizinische Maske tragen. Ohne eine Maske erhalten Sie keinen Zugang zum Gebäude.
- Bei Prüfungen in Präsenz müssen vor und während der Prüfung medizinische Masken getragen werden!
- Wenn Sie das Gebäude betreten haben, desinfizieren Sie sich bitte die Hände an den bereitgestellten Spendern.
- Im Eingangsbereich finden Sie eine sog. Verteilerliste, die Ihnen einen Prüfungsraum zuweist. Begeben Sie sich unter Einhaltung der Wegeregelungen und Abstände zu Ihrem Prüfungsraum.
- Halten Sie bitte auch einen Lichtbildausweis und/oder Ihren Studierendenausweis bei Betreten des Prüfungsraumes bereit. Ihre Anwesenheit wird am Eingang vermerkt und es wird Ihre Identität geprüft.
- Im Prüfungsraum belegen Sie bitte noch freie Plätze immer auf der türabgewandten Seite des Raumes.
- Auf Ihrem Tisch befindet sich bereits verdeckt Ihr Prüfungsexemplar. Bis zum offiziellen Beginn dürfen Sie die Prüfungsunterlagen nicht lesen.
- Bitte denken Sie an dokumentenechte Stifte in schwarzer oder blauer Farbe. Verwenden Sie kein Rot.
- Mobilgeräte sind auszuschalten und vom Körper getrennt wegzupacken. Die Benutzung eines mobilen Kommunikationsgerätes wird als Täuschungsversuch gewertet. Dazu zählen auch Smart-Uhren (inkl. Fitnessarmbänder), Smart-Brillen etc.
- Bitte beachten Sie, dass während der Prüfung keine inhaltlichen Fragen beantwortet können. Wegen der Vielzahl der Prüfungsräume kann die Anwesenheit des Prüfers nicht vorausgesetzt werden.
- Nach Ende der Bearbeitungszeit decken Sie die Prüfungsunterlagen wieder zu. Ihr Exemplar bleibt verdeckt auf Ihrem Platz liegen.
- Bitte verlassen Sie mit Maske zügig wieder das Gebäude und beachten Sie dabei wieder die Wegeregelungen.“
Viel Erfolg bei Ihren Prüfungen!
Wie kann ich ein Attest (Krankmeldung) während der Klausurphase im FSB abgeben?
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Stand: 11.02.2022
Für die Abgabe eines Attests (ärztliche Krankschreibung) gelten folgende Regeln:
- Das Attest reichen Sie bitte entweder über die Postfächer des FSB TI im Berliner Tor 7 oder im Berliner Tor 21 inklusive Angabe von Matrikelnummer, Prüfung und Prüfer innerhalb drei Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) ein. Zur Fristwahrung wird von den Mitarbeiter*innen des FSB die ärztliche Krankschreibung mit einem Eingangsstempel mit dem aktuellen Datum versehen - eine persönliche Abgabe im FSB ist demnach nicht notwendig und derzeit auch nicht möglich.
oder
- per Post (Angabe des Poststempels zählt als Abgabetermin) inklusive Angabe von Matrikelnummer, Prüfung und Prüfer innerhalb drei Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) an das FSB.
Postanschrift:
HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE
WISSENSCHAFTEN HAMBURG
Fakultät Technik und Informatik / Fakultätsservicebüro
Berliner Tor 21 / Raum 136 / 20099 Hamburg
- Sollte eine Versendung per Post innerhalb dieser drei Tage nicht möglich sein, senden Sie uns die AU eingescannt per Email, ebenfalls unter Angabe von Matrikelnummer, Prüfung und Prüfer innerhalb der Frist zu und reichen Sie zeitnah das Original per Post nach.
Wann beginnen die Vorlesungen im Sommersemester 2022?
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Der Vorlesungsbeginn im Sommersemester 2022 für Studierende ist der 21. März 2022.
Gibt es in diesem Semester Fehlversuchsregelungen?
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Stand: 01.11.2021
Bitte unbedingt beachten: Die nachfolgenden Regelungen sind ausgelaufen, werden hier nur noch dokumentiert!
Befristet ausschließlich auf das Sommersemester 2021 gilt für alle Prüfungen in den Studiengängen der Fakultät TI die folgende Fehlversuchsregelung:
1. Studienbegleitende Prüfungen (betrifft alle Prüfungen außer Abschlussarbeiten), die mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet werden, gelten als nicht unternommen und werden nicht als Fehlversuch gewertet.
Die Austragung der Fehlversuche wird im November 2021 erfolgen.
In dringenden Fällen, können Sie den Fehlversuch vorher austragen lassen. Dazu benötigen wir von Ihnen eine formlose Verzichtserklärung auf "Antrag auf mündliche Überprüfung". Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
2. Prüfungsversuche, die infolge eines Täuschungsversuchs, eines Ordnungsverstoßes oder eines unentschuldigten Versäumnisses mit „nicht bestanden“ bzw. mit „nicht ausreichend“ bewertet wurden, werden abweichend zur obigen Regelung in Punkt 1 als Fehlversuch gewertet.
Bitte unbedingt beachten: Sie müssen auch dieses Semester eine AU einreichen, wenn sie nicht an der Prüfung teilnehmen bzw. bei Hausarbeiten und ähnlichen Prüfungsformeneine Verlängerung beantragen müssen ("unentschuldigtes Versäumnis")
3. Die Regelung nach Punkt 1 gilt nicht für die Bachelor- oder Masterarbeit oder ein jeweils darauf bezogenes Kolloquium, soweit ein Kolloquium vorgesehen ist.
4. Die Regelung nach Punkt 1 findet keine Anwendung, soweit Studierende einen Antrag auf eine mündliche Ergänzungsprüfung stellen.
Wie erfolgt die Kontakterhebung an der HAW Hamburg?
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Stand: 17.12.2020
Ab dem 2.12.2020 erfolgt die Kontaktdatenerhebung in Präsenz-Veranstaltungen und Besprechungsräumen mittels eines QR-Codes. Dafür wurden jedem Raum an der HAW Hamburg QRCodes zugeordnet, in dem Seminare, Vorlesungen, Laborarbeiten, Besprechungen etc. stattfinden.
Um an einer Präsenz-Lehrveranstaltung teilnehmen zu können, muss ab dem 2. Dezember 2020 vor dem Betreten des Raumes der QR-Code, der neben der Tür angebracht ist, eingescannt und danach die Kontaktdaten eingetragen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, sich über die URL unter dem QR-Code einzuchecken. Dabei ist zu beachten, dass man sich vor jeder Präsenz-Veranstaltung neu eintragen muss. Der Check-In erfolgt wie in den Mensen – es muss keine App oder Ähnliches heruntergeladen, sondern lediglich einmalig eine PIN hinterlegt werden. Anschließend sind die Anschrift und Telefonnummer anzugeben. Nach der Lehrveranstaltung checken sich die Studierenden und Lehrenden wieder aus.
Diejenigen, die kein Smartphone benutzen oder dabei haben, können von der Lehrperson oder Kommiliton*innen eingetragen werden.
Die Daten werden maximal 28 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Verlängert sich die Regelstudienzeit durch die Pandemie?
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Stand: 31.01.2022
Die individuelle Regelstudienzeit an den Hamburger Hochschulen wird auch für das laufende Wintersemester 2021/2022 verlängert.
Für alle im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020 / 2021 sowie im Sommersemester 2021 immatrikulierten, nicht beurlaubten Studierenden verlängert sich die individuelle Regelstudienzeit um jeweils ein Semester. Dies ist insbesondere für die Studierenden wichtig, die Leistungen nach dem BAföG erhalten.
Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit wird auf den BAföG-Bescheinigungen, Exmatrikulationsbescheiden und Rentenbescheinigungen ausgewiesen. Grundlage für diese Änderung ist die von der Hamburgischen Bürgerschaft am 29.12.2020 verabschiedete Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID 19 Pandemie im Hochschulbereich. (Veröffentlicht am 8.1.2021)
Welche Unterlagen müssen im Original im FSB abgegeben werden?
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Tauschmodule - Was gibt es zu beachten?
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Stand: 17.02.2022
Gilt ausschließlich für Studierende MuP PO 2019:
- für die Beantragung von Tauschmodulen außerhalb des Departments MuP nutzen Sie ausschließlich das Formular "Antrag zur Teilnahme an einem Wahlpflichtmodul aus einem anderen Studiengang"
- Bitte beachten Sie: Ihre Anmeldung für Tauschmodule aus einer anderen Studienrichtung innerhalb des Departments erfolgt ausschließlich durch Sie über myHAW