Wahlen im Sommersemester 2021
Im SoSe 2021 finden die Wahlen
- zum Hochschulsenat für die Gruppe der Studierenden statt. Es sind drei Mitglieder (mit ihren Stellvertretungen) zu wählen. Die Amtszeit beginnt am 1.9.2021 und endet am 31.8.2022.
- zu den Fakultätsräten der Fakultäten Technik und Informatik, Life Sciences, Wirtschaft und Soziales sowie Design, Medien und Information für die Gruppen:
- Professor*innen (jeweils acht Mitglieder und ihre Stellvertretungen),
- akademisches Personal (jeweils drei Mitglieder und ihre Stellvertretungen),
- Technisches, Verwaltungs- und Bibliothekspersonal (TVP) (jeweils ein Mitglied und seine Stellvertretung),
- und Studierende (jeweils drei Mitglieder und ihre Stellvertretungen) statt. - zu allen Departmentsräten in allen Fakultäten für die Gruppen:
- Professor*innen (jeweils vier Mitglieder und ihre Stellvertretungen, Ausnahme Departments Design und Wirtschaft: acht Mitglieder und ihre Stellvertretungen),
- akademisches Personal (jeweils ein Mitglied und seine Stellvertretung, Ausnahme Departments Design und Wirtschaft: drei Mitglieder und ihre Stellvertretungen),
- Technisches, Verwaltungs- und Bibliothekspersonal (TVP) (jeweils ein Mitglied und seine Stellvertretung),
- und Studierende statt (jeweils ein Mitglied und seine Stellvertretung, Ausnahme Departments Design und Wirtschaft: drei Mitglieder und ihre Stellvertretungen).
Für alle Gremien beträgt die Amtszeit der Mitglieder der Gruppe Studierende ein Jahr, die Amtszeit der weiteren Mitglieder zwei Jahre. Sie beginnt für alle am 1.9.2021.
Alle Hochschulmitglieder können bis zum 12. April 2021, 15 Uhr (Ausschlussfrist), Wahlvorschläge einreichen.
Die Formulare für die Wahlvorschläge und die Einverständniserklärung für Mitglieder und für Stellvertretungen erhalten Sie zum Ausdrucken hier:
Formular für eine Wahlvorschlagsliste (SoSe2021)
Einverständniserklärung Mitglied
Einverständniserklärung Stellvertretung
Wenn Sie kandidieren möchten, füllen Sie bitte beide Formulare handschriftlich aus und reichen diese per Post oder persönlich bei der Wahlleitung oder den benannten Dekanaten ein.
Nach der Frist werden die Wahlvorschlagslisten (nach Login mit HAW-Kennung) hier auf dieser Seite bekanntgegeben.
Das Merkblatt Wahlen enthält viele detaillierte Informationen zu den Wahlen. Es erklärt u. a., wie viele Mitglieder (mit Stellvertretungen) für das jeweilige Gremium zu wählen sind, auf welche Formalien Sie als Kandidat*in bei der Abgabe des Wahlvorschlags achten müssen, auf welche Art Wahlwerbung betrieben werden kann und, wo und wann das Wahlverzeichnis eingesehen werden kann und wo Sie die aktuelle Wahlordnung im Internet finden.
Weitere Informationen zur Wahl
Wahlergebnisse Wintersemester 2020 / 2021
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Zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse aus dem Wintersemester 2020 / 2021 (23.2.2021)
Durchführung der Wahl
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Aufgrund der andauernden Pandemie wird die Wahl wieder als Briefwahl durchgeführt werden. Der Versand der Wahlunterlagen soll am 03. Juni 2021 erfolgen und eine Rücksendung der Wahlbriefe bis zum Wahltag, am 23. Juni 2021, 12 Uhr, erfolgt sein.
Sie haben die Möglichkeit, das Wahlverzeichnis einzusehen. Es enthält alle wahlberechtigten Studierenden und Beschäftigten. Die Beschäftigten sind dort den Gruppen:
• Professor*innen,
• Wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiter*innen (akademisches Personal) oder
• Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal zugeordnet.
Wer Mitglied mehrerer Gruppen (z. B. Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in und Studierende*r) ist oder mehr als einer Fakultät oder einem Department angehört, kann durch eine bis zum 30. April 2021 an die Wahlleitung per Post zu sendende formlose eigenhändig unterzeichnete schriftliche Erklärung bestimmen, in welcher Gruppe, Fakultät oder welchem Department das Wahlrecht ausgeübt werden soll. Sie dürfen nur für eine Gruppe bzw. eine Fakultät/ein Department wählen und gewählt werden. Geben Sie keine oder keine termingerechte Erklärung ab, wählen Sie bzw. werden Sie in der ersten für Sie in Betracht kommenden Gruppe gewählt (in der Reihenfolge Professor*innen, akademische Mitarbeiter*innen, Studierende, TVP) bzw. die Wahlleitung ermittelt durch Los, in welcher Fakultät/welchem Department Sie das aktive und passive Wahlrecht ausüben dürfen.
Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt, in welchem wir auf wichtige Formalien bei der Einreichung einer Kandidatur hinweisen: Z.B. die eigenhändige Unterschrift und die Geschlechterquote für Listen mit mehreren Kandidierenden.
Wahlwerbung
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Während einer Wahl finden Sie hier die von den Kandidat*innen zur Veröffentlichung erstellte Wahlwerbung. Es ist eine Option, Werbung für diese Internetseite zu erstellen. Für den Inhalt der Wahlwerbung ist ausschließlich die jeweilige Liste bzw. die als presserechtlich verantwortlich ausgewiesene Person verantwortlich.
Aufgaben der Gremien
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Die Aufgaben des Hochschulsenats sind in § 85 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) geregelt. Danach ist der Hochschulsenat an allen wichtigen Entscheidungen der HAW Hamburg beteiligt, z.B. an der Wahl und Abwahl der*des Präsident*in sowie an der Bestellung des Hochschulrats. Er bestätigt Vizepräsident*innen und erlässt Richtlinien, wählt die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten. Der Hochschulsenat bezieht zu allen wesentlichen Themen rund um die HAW Hamburg Stellung.
Die Aufgaben eines Fakultätsrates ergeben sich aus § 91 HmbHG. Er entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät, die das Studium betreffen, während die*der Dekan*in die Fakultät nach außen vertritt und deren Geschäfte in eigener Zuständigkeit führt. Wichtige Aufgaben des Fakultätsrates sind die Behandlung von Reformvorschlägen für die Studienordnung, grundlegende Fragen der Studi-enorganisation und die Beschlussfassung über Berufungen von Professor*innen.
Die Aufgaben eines Departmentsrates sind in § 16 der Grundordnung der HAW Hamburg geregelt. Sie umfassen u. a. die Wahl der Departmentsleitung sowie der stellvertretenden Departmentsleitung und deren Abwahl, im Rahmen ihrer zugeordneten Fachgebiete die Beschlussfassung z. B. über Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen, über die Grundsätze der Mittelverteilung des Departments auf Vorschlag der Departmentleitung etc.
Die Gremien treten in regelmäßigen Sitzungen zusammen, um über die oben genannten Themen zu diskutieren bzw. Stellung zu nehmen oder zu entscheiden.
Datenschutz
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Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten bei Wahlen verarbeiten und welche Rechte Sie haben, erhalten Sie
- als Studierende unter
www.haw-hamburg.de/datenverarbeitung - als Beschäftigte unter
www.haw-hamburg.de/beschaeftigtenportal/personal/neu-an-der-haw-hamburg
Wahlleitung der HAW Hamburg
Dina von Saldern
Hochschulverwaltung / Personalservice / Zi. 13.32
Berliner Tor 5 / 20099 Hamburg
wahlleitung (@) haw-hamburg.de