Rechtliches
Hier finden Sie alle Verordnungen, die für die Benutzung der Dienstleistungen relevant sind.
Gebührenordnung
Für die Benutzung und Inanspruchnahme der Bibliotheken der Hochschulen gilt die Gebührenordnung der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky in der aktuellen Fassung:
Datenschutzerklärung des HIBS
Folgende Erläuterungen beziehen sich auf die Angebote und Dienstleistungen des Hochschulinformations- und Bibliotheksservice (HIBS) der HAW Hamburg. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der HAW Hamburg.
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW Hamburg)
Berliner Tor 5
20099 Hamburg
T: +49.40.42875-0
F: +49.40.42875-9149
datenschutz (@) haw-hamburg.de
Die HAW Hamburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gesetzlich vertreten durch Prof. Dr. Micha Teuscher, Präsident der HAW Hamburg, Berliner Tor 5, 20099 Hamburg.
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der HAW Hamburg:
datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Straße 88
28217 Bremen
Medienausleihe und Nutzerkonto
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Die Ausleihe von Medien aus den Fachbibliotheken des HIBS wird über ein IT-System verwaltet. In diesem System wird ein Ausleihkonto mit Ihren Nutzerdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Ausweisnummer, Geschlecht, Geburtsdatum, ggf. Akademischer Titel) sowie den zugehörigen Ausleihdaten (Titel, Datum der Ausleihe und Rückgabe etc.) sowie gegebenenfalls anfallenden Informationen über Mahnungen und Mahngebühren und eventuelle Sperrvermerke gespeichert. Dies ist notwendig, um einen ordnungsgemäßen Ausleihbetrieb sicherzustellen. Durch die Verarbeitung der Daten ermöglichen wir Ihnen auch den Zugriff auf Ihr Nutzerkonto über den HAW-Katalog.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit §§ 3, 94 und 111 Abs. 1 HmbHG sowie der Benutzungsordnung für die Bibliotheken des Hochschulinformations- und Bibliotheksservice (HIBS) der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) - BO-HIBS - vom 25. Januar 2008.
Ihre personenbezogenen Daten werden im Regelfall zwei Jahre nach der letzten aktiven Benutzung der Bibliothek gelöscht. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek erfüllt, werden die Daten nach Erfüllung der Verpflichtungen gelöscht, sofern keine Gründe für eine weitere Aufbewahrung (insbesondere gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder nachvertragliche Zwecke) vorliegen.
Onlinekataloge
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Der HIBS bietet Ihnen verschiedene Online-Kataloge für die Literaturrecherche an, darunter auch den HAW-Katalog. In diesen Katalogen kann man Titel bestellen, vormerken oder in einer Merkliste / Zwischenablage speichern. Darüber hinaus bieten sie Zugriff auf Ihr Nutzerkonto im Ausleihsystem. Bei der Nutzung ohne Anmeldung wird Ihre IP-Adresse und ggf. die Merkliste / Zwischenablage für die Dauer der Sitzung gespeichert. Bei einer Nutzung mit Anmeldung können auch weitere Daten mit Bezug zum Nutzerkonto (s.o.) verarbeitet werden.
Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an Ihren Rechner zu ermöglichen. Hierfür muss Ihre IP-Adresse für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.
Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.
In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten für angemeldete Benutzer ist Benutzungsordnung für die Bibliotheken des Hochschulinformations- und Bibliotheksservice (HIBS) der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) - BO-HIBS - vom 25. Januar 2008. Für die vorübergehende Speicherung der Daten bei anonymer Nutzung sowie für die Speicherung von Logdateien ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website sowie bei Einträgen in die temporäre Merkliste ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
Urheberrechtsgesetz
Das komplette Urheberrechtsgesetz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz:
Digitale Lehre & Urheberrecht: § 60a UrhG, Zitate, OER & Co. (Was darf ich im Rahmen meiner Lehre nutzen?)
Hinweise zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) (gültig ab dem 01.03.2018)
Allgemeine Informationen über das neue UrhWissG
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Das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) tritt zum 01.03.2018 in Kraft und regelt gebündelt in den Vorschriften §§ 60a bis h UrhG die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Lehre und Forschung neu.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, das Urheberrecht an die aktuellen Anforderungen der Wissensgesellschaft anzupassen. Die bisher in UrhG §§ 52a, 52b und 53a enthaltenen Schrankenregelungen für Unterricht, Lehre, Wissenschaft und Forschung, für Bibliotheken, Archive und Museen sind nun zusammengeführt und größtenteils in der Nutzungsgestattung erweitert worden – aber auch geringfügig eingeschränkt worden. Darüber hinaus wird die Abrechnung der Nutzung weiterhin über Pauschalvergütungen an die Verwertungsgesellschaften erfolgen.
Diese neuen Regelungen sind bis zum 01.03.2023 befristet und sollen nach vier Jahren evaluiert werden.
UrhG § 51 (Zitatrecht) und UrhG § 53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen Gebrauch) behalten ihre Gültigkeit.
Konkrete Auswirkungen auf die Lehre an der HAW Hamburg (insbesondere auf das E-Learning)
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Die Lehrenden der HAW Hamburg dürfen weiterhin urheberrechtlich geschützte Werke in E-Learning-Räumen bzw. elektronischen Semesterapparaten verwenden, sogar in etwas erhöhtem Maße als mit der alten Regelung (15 % statt 12 %).
Die wichtigsten Aspekte für die Lehrenden der HAW Hamburg:
§ 60a UrhG erlaubt die Nutzung und Digitalisierung von bis zu 15 % eines veröffentlichten Werkes (z. B. eines Buches) zu nichtkommerziellen Zwecken zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen. Voraussetzung ist, dass diese Werkteile den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Rahmen einer Lehrveranstaltung passwortgeschützt zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung gilt nun auch für Schulbücher im Rahmen universitärer Lehrveranstaltungen. |
Aufsätze aus Fachzeitschriften, einzelne Abbildungen oder ähnliche kleine Werke (Text bis 25 Seiten, Musik und Filme bis 5 Minuten) dürfen vollständig genutzt werden. |
Der Nutzerkreis (bisher Lehrende und Studierende der jeweiligen Veranstaltung) wurde um zusätzliche Personen erweitert (Lehrende und Prüferinnen und Prüfer derselben Bildungseinrichtung sowie Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts bzw. von Unterrichts- und Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient). |
Vergriffene Werke dürfen komplett genutzt werden. |
Für die eigene nichtkommerzielle wissenschaftliche Forschung ist die Vervielfältigung von bis zu 75 % eines Werkes erlaubt (§ 60c UrhG). |
In § 60d UrhG wird erstmals das sogenannte Text- und Data Mining, d. h. die automatisierte Auswertung großer Mengen urheberrechtlich geschützter Inhalte, geregelt. Der daraus gewonnene Textcorpus darf einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für die gemeinsame wissenschaftliche Forschung sowie einzelnen Dritten zur Überprüfung der Qualität wissenschaftlicher Forschung öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. |
§ 60e UrhG erlaubt Bibliotheken nun auch, Aufsatzkopien aus Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften auf Einzelbestellung per E-Mail an Nutzer zu nicht kommerziellen Zwecken zu versenden. |
Weiterführende Links
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Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html
Weitere Informationen zu § 60 UrhG und eine Synopse zu UrhG § 52a:
https://www.elan-ev.de/themen_p60.php
https://www.elan-ev.de/dateien/Synopse_52a_60a_20180112.pdf
Nutzen Sie auch die Elektronischen Semesterapparate des HIBS (ELSE):
https://www.haw-hamburg.de/hibs/hibs-services/else.html