Anerkennung von Studienleistungen

Rechtliche Grundlagen

Seitdem das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, die sogenannte Lissabon-Konvention der Europäischen Union im Jahre 2007 in Deutschland ratifiziert und in Bundesrecht überführt wurde, müssen Hochschulen extern erbrachte Studienleistungen grundsätzlich anerkennen. Die Anerkennung von extern erbrachten Studienleistungen kann nur abgelehnt werden, wenn die Hochschule nachweist, dass diese nicht gleichwertig sind.
Die Beweislast, dass ein Antrag auf Anerkennung nicht die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, weil ein wesentlicher Unterschied vorliegt, trägt die für die Anerkennung zuständige Stelle, an der HAW Hamburg in der Regel der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs. Dieser Grundsatz findet seinen Niederschlag in §40 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG).

Wesentliche Prinzipien der Lissabon-Konvention (HRK)
Auslandsstudium und Anerkennung - Flyer der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Studierende über ihre Rechte und Pflichten bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen aufklärt

Verfahren an den Fakultäten

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen liegt in der Zuständigkeit der Fachbereiche an den Fakultäten. Die Verfahren an den Fakultäten bzw. in den Departments verlaufen unterschiedlich. Deshalb ist es unerlässlich, rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt eine Beratung mit den jeweils zuständigen Personen in Anspruch zu nehmen.

Grundsätzliche Vorgehensweise:

  • vor Auslandsaufenthalt: Verabreden des Kursprogramms im Ausland und schriftlich-verbindliche Absprache der Anerkennung an der HAW Hamburg mit zuständigen Personen (bei Erasmus+ anhand des verpflichtenden Dokuments Learning Agreement)
  • nach Auslandsaufenthalt: Antrag auf Anerkennung durch die Studierenden nach departmentspezifischem Verfahren / Vorlagen bei zuständigen Personen

An der HAW Hamburg existieren keine allgemein gültigen Umrechnungstabellen für Leistungspunkte oder Noten. Jeder Fachbereich entscheidet selbst über die Anerkennung und Umrechnung.

An dieser Stelle wird lediglich eine erste Orientierung angeboten, die Ihnen helfen sollte, die richtigen Informationen und Ansprechpersonen schneller zu finden.

Handreichung des International Offices:
Leitfaden Anerkennung

Relevante Ordnungen:
Anerkennungs- und Anrechnungssatzung der HAW Hamburg  und Prüfungs- und Studienordnungen aller Studiengänge

Ansprechpersonen für die Anerkennung:
Fakultät TI
Fakultät LS
Fakultät DMI
Fakultät WS