In den Bedingungen des Ausstiegsabkommens vom 31. Januar 2020 ist festgelegt, dass das Vereinigte Königreich weiterhin an der laufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020) teilnehmen wird. Ein Erasmus-gefördertes Studiensemester in UK ist daher noch letztmalig und einschließlich des Wintersemesters 2022/23 möglich!
In der neuen Erasmus Programmgeneration (2021-2027) wird das Vereinigte Königreich nicht mehr am Erasmus-Programm teilnehmen. Wie sich die zukünftige Zusammenarbeit mit unseren britischen Partnerhochschulen zum akademischen Jahr 2023/24 ausgestalten wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar und wird voraussichtlich zu Mitte des Jahres 2022 feststehen.
Für Aufenthalte in UK ab dem 01. Januar 2021 gelten neue Aufenthaltsregelungen für EU-Bürger*innen. Bitte informieren Sie sich über die neuen Bestimmungen ausgehend von nachfolgender Website: Aktuelle Informationen vom DAAD.
Erasmus+ - Studieren in Europa
Erasmus+ ist ein Bildungsprogramm der Europäischen Union, das 1987 ins Leben gerufen wurde, um die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden innerhalb Europas zu fördern.
Das Programm ermöglicht Ihnen einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule der HAW Hamburg innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten oder in einem der weiteren Programmländer Europas (Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei).
Das Besondere des Erasmus-Programms ist, dass die Vergabe eines Studienplatzes an einer europäischen Partnerhochschule mit einer finanziellen Unterstützung durch ein Erasmus-Stipendium für die Dauer von mindestens 3 Monaten pro Semester einhergeht. Diese Kopplung von Studienplatz mit finanzieller Förderung macht das Programm für Studierende besonders attraktiv.
Weitere Vorteile des Programms:
- Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- kostenlose Online-Sprachkurse (über OLS)
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts
- ggf. Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)
- ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
Neben einem geförderten Studienaufenthalt ermöglicht das Erasmus-Programm auch die finanzielle Förderung eines Praktikumsaufenthaltes von mindestens 2 Monaten im europäischen Ausland.
Wer sich für einen Studienaufenthalt in der Schweiz interessiert, informiert sich bitte hier.
AKTUELL (22.10.2021): Erasmus in Großbritannien nach Brexit
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FAQs - Frequently asked questions
Wer kann sich bewerben? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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- Bewerben können sich alle an der HAW Hamburg immatrikulierten Studierenden. Alter und die Staatsangehörigkeit spielen keine Rolle, sofern Sie ein grundständiges Studium an der HAW Hamburg absolvieren (Hauptwohnsitz muss Deutschland sein).
- Bachelor-Studierende müssen bei Antritt des Auslandssemesters ein Studienjahr (also zwei Semester) abgeschlossen haben. Master-Studierende können bereits im ersten Semester einen Erasmus geförderten Auslandsstudienaufenthalt antreten.
- Sie müssen über gute Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache Ihrer Gasthochschule verfügen (mindestens Sprachniveau B1 und besser), damit einem erfolgreichen Abschluss des Semesters nichts im Wege steht. Bei der Bewerbung muss ein Sprachnachweis über die Kenntnisse der Unterrichtssprache der Partnerhochschule eingereicht werden. Merkblatt Sprachnachweis
- Sie müssen über solide Studienleistungen verfügen, die es Ihnen erlauben ein Studiensemester im Ausland zu absolvieren.
Informieren Sie sich beim Student Exchange Coordinator Ihrer Fakultät, welche Voraussetzungen ggf. zusätzlich erfüllt werden müssen.
Wann kann man gehen und wie kann ich mich bewerben?
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Sie können sowohl im Winter- als auch im Sommersemester ein Studiensemester in Europa durchführen. Das Sommeremester im Ausland beginnt meist zwischen Anfang Januar und Anfang Februar und überschneidet sich mit dem Wintersemester in Deutschland. Prüfen Sie den akademischen Kalender der Gasthochschule um zu prüfen, ob Sie das Semester entsprechend antreten können.
Auch manche Studienprogramme/Kurse werden nur im Winter- oder Sommersemester angeboten. Prüfen Sie hier das Kursangebot der Sie interessierenden Partnerhochschule.
Das Bewerbungsverfahren für Erasmus-Studienplätze findet nur einmal im Jahr statt. Es bezieht sich auf das gesamte darauf folgende akademische Jahr.
Die Bewerbungsfristen sind:
- 15.02. für Studienaufenthalte im darauffolgenden Winter- und das daran anschließende Sommersemester
- 15.06. für die Vergabe von Restplätzen für das Sommersemester
Welche Bewerbungsunterlagen Sie einzureichen haben, können Sie nachfolgend nachlesen:
Merkblatt Bewerbungsunterlagen
Merkblatt Sprachnachweis
Formblatt für Sprachnachweis
Die Koordination der Bewerbungen für Studienplätze an den Erasmus+ Partnerhochschulen erfolgt über den Student Exchange Coordinator (SEC) Ihrer Fakultät. Von ihm/ihr erfahren Sie, an welchen Partnerhochschulen Sie studieren können. Bitte beachten Sie, dass es nur möglich ist, an Erasmus Partnerhochschulen Ihres Departments und für Ihr eigenes Studienniveau (BA oder MA) im Rahmen von Erasmus zu studieren.
Die Bewerbung erfolgt digital über unsere Bewerbungsdatenbank Mobility Online. Dort laden Sie alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen hoch (nach dem Abschicken des Bewerbungsformulars und Registrierung im Portal). Das Bewerbungsportal wird jeweils im Dezember/Januar und für die Vergabe von Restplätzen im Mai geöffnet. Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie bereits unabhängig von der Öffnung der Bewerbungsdatenbank vorbereiten.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
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- Interne Bewerbung an der HAW Hamburg: Sie müssen sich zunächst an der HAW Hamburg für einen Erasmus-Studienplatz bewerben und für einen Austauschplatz erfolgreich ausgewählt werden. Die Prüfung Ihrer eingereichten Bewerbungsunterlagen und die Platzzuteilung erfolgt in den Fakultäten.
- Platzzuteilung und Annahme: Nach Zusage für einen Erasmus-Studienplatz müssen Sie diesen verbindlich annehmen oder ablehnen. Mit der Zusage erhalten Sie Informationen zu den Teilnahmebedingungen / Pflichten im Rahmen des Erasmus-Studienaufenthaltes.
- Nominierung an der Gasthochschule: Nach Annahme des Studienplatzes werden Sie von Ihrem SEC an der Ihnen zugeteilten Partnerhochschule nominiert (d.h. Ihre Kerndaten werden an die Partnerhochschule übermittelt).
- Bewerbung/Anmeldung an Gasthochschule: Sie bekommen von Ihrem SEC und/oder der Partnerhochschule weitere Informationen zum weiteren Vorgehen: Sie müssen sich an der Ihnen zugeteilten Partnerhochschule mit den erforderlichen Unterlagen eigenständig und fristgerecht bewerben bzw. anmelden. Die endgültige Entscheidung für die Zusage für ein Studiensemester im Ausland liegt bei der Partnerhochschule. In der Regel werden die von den Fakultäten ausgewählten und nominierten Studierenden akzeptiert.
- Erledigen der Erasmus-Pflichten: Teilnahme an der verpflichtenden "Pre-Departure Session Erasmus" und Begleitung der Vorbereitung durch die Erasmus-Koordinatorin.
Wer wählt die Bewerber*innen nach welchen Kriterien aus?
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Die Auswahl und Platzzuteilung zu den Partnerhochschulen erfolgen in der Fakultät durch Ihren Student Exchange Coordinator (SEC) auf Grundlage der von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen. Kriterien der Auswahl/Platzzuteilung sind:
- Motivationsschreiben
- Kenntnisse der Unterrichtssprache (und ggf. Landessprache)
- Studienleistungen (erlangte ECTS und Notendurchschnitt im Verhältnis zum Studiensemester)
- Ehrenamtliches Engagement an der HAW Hamburg im Rahmen des Internationalen (z.B. Buddy-Programm, Sprachtandem o.ä.)
Die Gewichtung der Kriterien erfolgt nach Fakultät ggf. unterschiedlich.
Die Fakultät DMI behält sich vor zu kurzen Auswahlgesprächen einzuladen.
Ist eine wiederholte Bewerbung/Förderung im Erasmus-Programm möglich?
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Ja, das ist möglich. Allen Studierenden steht ein so genannter „Mobilitätsrucksack“ von bis zu zwölf Monaten pro Studienphase zur Verfügung (Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengang). Das bedeutet, dass Sie während Ihres Bachelor-, Master- oder Promotionsstudiums jeweils für bis zu 12 Monate ein ERASMUS-Stipendium erhalten können.
Die Fördermonate in Ihrem „Mobilitätsrucksack“ können Sie flexibel verbrauchen. ERASMUS erlaubt eine Kombination von Studium und Praktikum. Sie können also sowohl an einer Partnerhochschule studieren (z.B. für ein Semester von 3-5 Monaten) als auch ergänzend ein Praktikum in einem Betrieb innerhalb derselben Studienphase absolvieren (z.B. mit einer Dauer von mindestens 2-7 Monaten).
Kann ich auch an einer Hochschule studieren, die keinen Erasmus+ Vertrag mit meinem Department hat?
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Ein gültiges Inter-Institutional Agreement (Vertrag zwischen zwei Hochschulen) für Ihren Fachbereich ist die Voraussetzung für einen Studienaufenthalt an einer Erasmus-Partnerhochschule. Sie können nur an einer Erasmus-Partnerhochschule studieren für die ein gültiger Vertrag für Ihren Studiengang/Department vorliegt. Sie können nicht die Plätze einer anderen Fakultät/eines anderen Departments nutzen.
Sollte Ihre Wunschhochschule im Ausland keinen Erasmus-Vertrag mit Ihrem Department der HAW Hamburg haben, können Sie sich beim International Office der Hochschule im Ausland informieren, ob Sie dort als Freemover ein Studiensemester absolvieren können. Der Nachteil ist, dass Sie evtl. anfallende Studiengebühren an der Hochschule im Ausland zahlen müssen und keinen Anspruch auf eine Erasmus-Förderung haben.
Wie hoch ist die Förderung für ein Erasmus-Studiensemester?
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Die Höhe der Förderung hängt von dem Zielland ab, in dem Sie Ihr Studiensemester absolvieren und orientiert sich an den dortigen Lebenshaltungskosten. Die Fördersätze können von Projektjahr zu Projektjahr variieren. Die Mindestförderung pro Semester beträgt für ein Erasmus-Studiensemester 3 ganze Monate.
Für Aufenthalte im akademischen Jahr 2021/22 (WS2021/22 und SS2022) gelten die folgenden Länderzuordnungen und Fördersätze:
- Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich: 450€/Monat (15€/Tag)
- Ländergruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 390€/Monat (13€/Tag)
- Ländergruppe 3: Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: 330€/Monat (11€/Tag)
Die finanzielle Förderung von Studierenden der HAW Hamburg ist im Projekt 2020 (WiSe 2020/21, SoSe 2021, WiSe 2021/22) nicht begrenzt. Gefördert wird die gesamte von der Gasthochschule bestätigte physische Aufenthalts-/Studiendauer im Gastland.
Die Gesamtfördersumme wird tagesgenau berechnet. Als Start- und Enddatum für die Förderung werden ausschließlich die Termine berücksichtigt, zu denen Sie sich zu Studienzwecken im Gastland aufhalten. Bei der Berechnung werden volle Monate grundsätzlich mit 30 Tagen angerechnet.
Die Förderdauer wird stets im Juli eines Jahres festgesetzt und richtet sich nach der Anzahl aller ausgewählten Studierenden für ein Studium an Partnerhochschulen / Zielländer / verfügbares Budget.
Wie viele ECTS muss ich im Ausland erbringen?
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Grundsätzlich sollten Sie bestrebt sein, das Auslandssemester als volles Studiensemester zu nutzen, also ca. 30 ECTS zu erlangen. An der HAW Hamburg wird vorgegeben, dass Sie an der Gasthochschule pro Studiensemester fachrelevante Kurse im Umfang von mindestens 20-30 ECTS belegen müssen. Teilweise bestehen Regelungen an der jeweiligen Gasthochschule, wieviele Credits Sie mindestens im Semester zu belegen haben. An diese Vorgaben gilt es sich zwingend zu halten.
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der erfolgreich bestandenen Kurse im Transcript of Records mindestens 16 ECTS betragen muss. Andernfalls ist eine Erklärung (z.B. bei Krankheit ist immer ein Attest vorzuweisen) erforderlich, die auf Plausibilität geprüft wird. Bei unbegründetem Nicht-Erreichen von mindestens 16 ECTS oder bei Nicht-Erfüllung aller Pflichten für die Erasmus+ Stipendienförderung wird die HAW Hamburg auf einer Rückzahlung des Stipendiums bestehen.
Sonderförderung - Studierende mit Kind(ern), mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen
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Studierende mit besonderen Bedürfnissen können eine zusätzliche Förderung (monatliches top-up von 250€) zu der regulären Erasmus-Förderung erhalten. Dies gilt für Studierende
- die mit Kind(ern) ins Ausland gehen
- mit einem Grad der Behinderung ab 20
- mit chronischer Erkrankung und damit einhergehenden Mehrkosten im Ausland.
Studierende mit einem Grad der Behinderung ab 20 oder mit chronischen Erkrankungen können alternativ einen sog. Langantrag stellen zur Deckung von Kosten bis zu 15.000€ pro Semester, die im Zusammenhang mit der Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes entstehen. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur Sonderförderung frühzeitig an die Erasmus-Koordinatorin der HAW Hamburg.
Weitere Informationen und Erfahrungsberichte dieser Zielgruppen finden Sie auf den Seiten des DAADs.
Erasmus-ID der HAW Hamburg
Erasmus Code: D HAMBURG06
OID: E102 089 40
PIC: 9998 76680
ECHE: 29782-EPP-1-2014-1-DE-EPPKA3-ECHE
Erasmus+-Hochschulkoordinatorin: Marina Leß
Erasmus-Dokumente der HAW Hamburg
Erasmus Charta für die Hochschulbidlung der HAW Hamburg (ECHE 2021-2027)
Erasmus Charta für die Hochschulbildung der HAW Hamburg (ECHE 2014-2020)
European Policy Statement (EPS) der HAW Hamburg (Allgemeine Strategie für 2014-2020)
Erasmus Charta für Studierende mit festgelegten Rechten und Pflichten (2021-2027)
Erasmus Charta für Studierende mit festgelegten Rechten und Pflichten (2014-2020)
Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie bei der NA DAAD.
Kontakt
Marina Leß
International Office - Studium im Ausland und ERASMUS+ Koordinatorin
Studierendenzentrum
Stiftstraße 69, Raum 230
20099 Hamburg
T +49 40 428 75-9181
support_outgoings (@) haw-hamburg.de
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