Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
herzlichen Glückwunsch, Sie haben Ihr Studienziel fast erreicht! Auf dieser Seite haben wir alle relevanten Unterlagen sowie einen Leitfaden bezüglich Ihrer Abschlussarbeit für Sie zusammengestellt. Bitte lesen Sie die Hinweise gründlich durch. Falls noch weitere Fragen offen sein sollten, dann sprechen Sie uns gerne an!
Ihr FSB-Team
Leitfaden Abschlussarbeiten (Stand: 18.07.2025)
Formulare zu Abschlussarbeiten
Antrag auf externe*n Zweitprüfer*in sowie die Bestätigung des Erhalts der Abschlussarbeit (alle Departments)
Anmeldebogen Informatik und IuE
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit (alle Departments)
Abgabebogen (alle Departments)
Weitere Regelungen
Geheimhaltungsvereinbarungen für Abschluss- und Projektarbeiten
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Bei der Vereinbarung einer Abschlussarbeit oder einer Projektarbeit klären der/die Studierende und der/die Erstprüfer/in, ob das Unternehmen für das Thema der Abschlussarbeit/der Projektarbeit eine Verweigerung der Veröffentlichung der Arbeit oder eine zusätzliche Regelung zur Geheimhaltung wünscht.
Nähere Informationen zur diesem Thema finden Sie hier.
Externe*r Zweitprüfer*in
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Falls Sie sich entscheiden, einen externen Zweitprüfer zu wählen, der nicht an der HAW Hamburg tätig ist, bitten wir Sie, spätestens zwei Wochen vor der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit einen Antrag auf externe*n Zweitprüfer*in zu stellen.
Bitte beachten Sie dabei Folgendes: Der Antrag muss im Original mit allen erforderlichen Unterschriften (von Ihnen als Studierenden, dem externen Zweitprüfer sowie dem Erstprüfer) im Fakultätsservicebüro (FSB) eingereicht werden. Füllen Sie den Antrag aus und lassen Sie ihn sowohl vom externen Zweitprüfer als auch vom Erstprüfer zur Kenntnisnahme und Unterschrift unterzeichnen.
Reichen Sie anschließend den vollständig unterschriebenen Antrag im Original im Fakultätsservicebüro für Technik und Informatik ein, zusammen mit den im Antrag genannten Nachweisen.
Die Nachweise sind nicht erforderlich, wenn der externe Zweitprüfer in den letzten fünf Jahren bereits an Ihrem Department als Prüfer bestellt wurde und diese Informationen dem Fakultätsservicebüro vorliegen.
Antrag auf Verlängerung
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Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Nachweise) kann bis zu 2 Wochen vor Ablauf der Frist ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsdauer gestellt werden.
Bitte reichen Sie den Antrag, zusammen mit dem entsprechenden Nachweis (wenn erforderlich), vollständig unterschrieben im Original im Fakultätsservicebüro TI ein.
Unterschriftsregelungen für Verwaltungsdokumente im Studien- und Prüfungswesen TI
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Regelung zur Einführung digitaler Unterschriften für die Verwaltungsdokumente der Studiums- und Prüfungsorganisation in der Fakultät TI.